Seit dem 1. Oktober 2011 geben die Krankenkassen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) aus. Für die Praxen bedeutet dies: Nun legen die Patienten die eGK beim Arztbesuch vor. Anders als die Krankenversichertenkarte ist sie mit einem Prozessorchip sowie mit einem Foto des Versicherten versehen.
Im ersten Schritt soll die eGK die gleiche Funktion wie die Krankenversichertenkarte erfüllen. Frühestens ab 2013 sollen dann Online-Anwendungen wie der gesetzlich vorgeschriebene Quartalsabgleich der Versichertenstammdaten und freiwillige Dienste wie der elektronische Arztbrief, die Speicherung von Notfalldaten und, sofern der Versicherte dem zustimmt, die elektronische Fallakte hinzukommen.
eGK erfordert spezielles Kartenlesegerät
Zum Einlesen der eGK benötigt jede Praxis ein spezielles Kartenlesegerät. Eine Verpflichtung zur technischen Umrüstung besteht jedoch frühestens ab 2013 mit dem sogenannten Online-Rollout, also der Einführung der internetbasierten Anwendungen.
Erstattungspauschale für Praxen
Um die Einführung der Technologie zu unterstützen, wurde ein bundesweites Förderprogramm aufgelegt. Jede Praxis konnte für die Anschaffung und die Installation von eGK-Kartenlesegeräten bis zum 30. November 2011 eine Erstattungspauschale beantragen.
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