Plausibilität

In jedem Quartal werden die Abrechnungen der ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen auf Rechtmäßigkeit und Plausibilität geprüft. Der Gesetzgeber hat der KV RLP die Aufgabe übertragen, diese Prüfung in Rheinland-Pfalz durchzuführen.

 

Das Prüfverfahren fußt auf den Richtlinien der KBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen. Weitere Grundlagen sind die Plausibilitätsvereinbarung zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen in Rheinland-Pfalz und der KV RLP sowie die vom Vorstand der KV RLP beschlossene Verfahrensordnung.

 

Plausibilitätsprüfung als besondere Überprüfungsmethode
Bei der Plausibilitätsprüfung handelt es sich um eine besondere Überprüfungsmethode, nicht um ein zusätzliches Korrekturverfahren. Aufgrund von festgestellten Auffälligkeiten in der Plausibilitätsprüfung kann es entweder zu einer sachlich-rechnerischen Berichtigung oder zur Einleitung eines Wirtschaftlichkeitsprüfverfahrens kommen. Erst wenn sich aufgrund der Plausibilitätsprüfung allein oder in Verbindung mit weiteren Feststellungen ergibt, dass Leistungen fehlerhaft abgerechnet worden sind, wird ein Verfahren der sachlich-rechnerischen Richtigstellung durchgeführt.

 

Verstöße gegen die Ordnungsmäßigkeit der Leistungsabrechnungen können beispielsweise darin liegen, dass die Leistungen überhaupt nicht, nicht in vollem Umfang, ohne die zur Leistungsabrechnung erforderliche spezielle Genehmigung oder unter Überschreitung des Fachgebiets erbracht worden sind.

 

Durchführung der Prüfungen
Die Prüfungen werden als regelhafte, als ergänzende Plausibilitätsprüfungen, als Stichprobenprüfungen und als anlassbezogene Prüfungen durchgeführt.

Zeitprofile
Basis für diese Prüfung sind Zeitvorgaben, die im EBM festgelegt und damit auch für die KV RLP verbindlich sind. So sind für die meisten EBM-Nummern bundeseinheitliche Prüfzeiten in Minuten vorgeschrieben.

 

Für jeden Tag der ärztlichen Tätigkeit wird ein Tageszeitprofil und ein Quartalszeitprofil ermittelt. Bei der Ermittlung der Zeitprofile bleiben Leistungen im organisierten Notfalldienst, die auf Muster 19 der Vordruckvereinbarung abgerechnet werden, Leistungen aus der unvorhergesehenen Inanspruchnahme des Vertragsarztes außerhalb der Sprechstundenzeiten und bei Unterbrechung der Sprechstunde mit Verlassen der Praxis sowie – bei Belegärzten – Visiten außer Betracht.

 

Arbeitszeiten
Eine Abrechnung ist dann auffällig, wenn die auf der Grundlage der Prüfzeiten ermittelte arbeitstägliche Zeit beträgt:

Wichtig: Bei den oben genannten Zeitangaben handelt es sich zunächst um reine Aufgreifkriterien. Eine auffällige Abrechnung bedarf demnach einer weiteren, ergänzenden Überprüfung. Diese Prüfung hat dann zum Ziel, die Ordnungsgemäßheit der Abrechnung festzustellen. Denn: Nicht jede auffällige Abrechnung stellt gleichzeitig eine nicht rechtmäßige Abrechnung dar.

 

Im Einzelfall ist dann durch die KV RLP zu prüfen, ob besondere Fertigkeiten des Arztes, Arbeitsaufläufe in der Praxis, ein erhöhter Personalaufwand, Rationalisierungen, die apparative Ausstattung oder auch Spezialisierungen den Umfang der abgerechneten Leistungen unter Zeitgesichtspunkten doch möglich machen.

 

Ermächtigte Leistungserbringer
Wer als ermächtigter Arzt, ermächtigtes Institut oder ermächtigtes Krankenhaus

vertragsärztliche Leistungen erbringt, gilt ebenfalls als auffällig und wird bezüglich seiner Abrechnung einer genaueren Überprüfung unterzogen.

 

Kommissionen
Um die Besonderheiten von Leistungserbringung und Abrechnung der verschiedenen Fachgruppen zu berücksichtigen, wurden vier Plausibilitätskommissionen gebildet:

In den Kommissionen führen Ärzte und Psychotherapeuten die Prüfungen ehrenamtlich durch. Unterstützt werden sie dabei von der KV RLP. Die Kommissionen bereiten die vorliegenden Sachverhalte auf und geben ihre Verfahrensempfehlungen an den Vorstand der KV RLP weiter.

 

Service
Sie haben Fragen oder Anregungen? Wir sind gerne für Sie da.

 

Kontakt
Service-Center der KV RLP
Telefon 0 61 31 / 3 26-326
Fax 0 61 31 / 3 26-327
E-Mail

KV RLP  |  Isaac-Fulda-Allee 14, 55124 Mainz  |  Telefon 0 61 31 / 326-326
Fax 0 61 31 / 326-327  |  E-Mail service@kv-rlp.de