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Abrechnung

Regelmäßig am Quartalsende reichen die rheinland-pfälzischen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten rund 5,9 Millionen Abrechnungsfälle bei der KV RLP ein. Damit jede Abrechnung ordnungsgemäß bearbeitet und das Honorar ausgezahlt werden kann, ist der Abrechnungsprozess an Rahmenbedingungen geknüpft.

 

Rahmenbedingungen
Diese Rahmenbedingungen regelt die Abrechnungsordnung der KV RLP, die für alle Mitglieder verbindlich ist. So können etwa vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Leistungen nur abgerechnet werden, wenn

  • eine Zulassung oder eine Ermächtigung der KV RLP vorliegt,
  • die Leistungen ambulant an gesetzlich Krankenversicherten oder an Versicherten der Sonstigen Kostenträger erbracht worden sind,
  • die erbrachten Leistungen im EBM ausgewiesen oder aufgrund vertraglicher Regelungen der KV RLP mit den Krankenkassen abrechnungsfähig sind,
  • die jeweiligen Genehmigungen, die für die Durchführung und Abrechnung der Leistungen erforderlich sind, vorliegen – z. B. Genehmigungen im Rahmen der Qualitätssicherung.

Die Leistungen werden in elektronischer Form abgerechnet.

 

Unterlagen
Bitte reichen Sie zur Abrechnung ein:

  • CD oder Diskette mit den Abrechnungsdaten
  • vollständig ausgefüllte Sammelerklärung
  • Abrechnungsscheine der Sonstigen Kostenträger

Bitte beachten Sie dabei, dass die angegebenen Leistungen nur abgerechnet werden können, wenn die Unterlagen vollständig und fristgerecht bei dem für Sie zuständigen Abrechnungsstandort der KV RLP in Neustadt oder Koblenz eingegangen sind.

 

Alle Abrechnungsunterlagen müssen in der Regel zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden.

 

Fristen
Abgabetermin für die Abrechnungsunterlagen bei der KV RLP für das zurückliegende Quartal ist immer der achte Tag des Folgemonats. Fällt der achte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt als Abgabetermin der darauffolgende Werktag.

 

Abrechnungsverfahren
Die Abrechnungsunterlagen werden von der KV RLP auf Vollständigkeit und sachlich-rechnerische Richtigkeit geprüft. Dabei wird kontrolliert, ob die Abrechnungen den gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen entsprechen – ob also sowohl die Vorgaben des EBM als auch die landesspezifischen Vereinbarungen eingehalten worden sind und alle nötigen Genehmigungen vorliegen. Bestandteil der sachlich-rechnerischen Prüfung ist auch die Kontrolle der Zeitvorgaben als Aufgreifkriterium zur Plausibilitätsprüfung.

 

Die Prüfung erfolgt über eine Software, die die Abrechnungsdaten mit einem Regelwerk abgleicht. Zusätzlich dazu werden die Formalien der Abrechnung manuell geprüft, z. B. darauf, ob die Diagnose mit der abgerechneten Leistung übereinstimmt, der Überweisungsauftrag eingehalten worden ist oder alle erforderlichen Begründungen angegeben sind. Über die Korrekturen, die im Rahmen der sachlich-rechnerischen Prüfung durchgeführt worden sind, erhält der Arzt bzw. Psychotherapeut zeitnah einen Bescheid.

 

Abschlagszahlungen
Da zwischen der Abgabe der Honorarabrechnung und der Ermittlung der Honorarsumme fast vier Monate liegen, erhalten die Ärzte und Psychotherapeuten monatliche Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 25 Prozent des zu erwartenden Honorars.

 

Zahlungstermine

Service
Für alle Fragen zum Thema Abrechnung bietet die KV RLP einen kostenfreien Beratungsservice an.

 

Kontakt
Service-Center der KV RLP
Telefon 0 61 31 / 3 26-326
Fax 0 61 31 / 3 26-327
E-Mail
Anschrift
Bereich Nord
(Koblenz und Trier):
KV RLP
Abrechnung Nord
Emil-Schüller-Straße 14-16
56073 Koblenz
Bereich Süd
(Mainz und Pfalz):
KV RLP
Abteilung Abrechnung Süd
Maximilianstraße 22
67429 Neustadt

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