Regelmäßig am Quartalsende reichen die rheinland-pfälzischen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten rund 5,9 Millionen Abrechnungsfälle bei der KV RLP ein. Damit jede Abrechnung ordnungsgemäß bearbeitet und das Honorar ausgezahlt werden kann, ist der Abrechnungsprozess an Rahmenbedingungen geknüpft.
Rahmenbedingungen
Diese Rahmenbedingungen regelt die Abrechnungsordnung der KV RLP, die für alle Mitglieder verbindlich ist. So können etwa vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Leistungen nur abgerechnet werden, wenn
Die Leistungen werden in elektronischer Form abgerechnet.
Unterlagen
Bitte reichen Sie zur Abrechnung ein:
Bitte beachten Sie dabei, dass die angegebenen Leistungen nur abgerechnet werden können, wenn die Unterlagen vollständig und fristgerecht bei dem für Sie zuständigen Abrechnungsstandort der KV RLP in Neustadt oder Koblenz eingegangen sind.
Alle Abrechnungsunterlagen müssen in der Regel zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden.
Fristen
Abgabetermin für die Abrechnungsunterlagen bei der KV RLP für das zurückliegende Quartal ist immer der achte Tag des Folgemonats. Fällt der achte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt als Abgabetermin der darauffolgende Werktag.
Abrechnungsverfahren
Die Abrechnungsunterlagen werden von der KV RLP auf Vollständigkeit und sachlich-rechnerische Richtigkeit geprüft. Dabei wird kontrolliert, ob die Abrechnungen den gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen entsprechen – ob also sowohl die Vorgaben des EBM als auch die landesspezifischen Vereinbarungen eingehalten worden sind und alle nötigen Genehmigungen vorliegen. Bestandteil der sachlich-rechnerischen Prüfung ist auch die Kontrolle der Zeitvorgaben als Aufgreifkriterium zur Plausibilitätsprüfung.
Die Prüfung erfolgt über eine Software, die die Abrechnungsdaten mit einem Regelwerk abgleicht. Zusätzlich dazu werden die Formalien der Abrechnung manuell geprüft, z. B. darauf, ob die Diagnose mit der abgerechneten Leistung übereinstimmt, der Überweisungsauftrag eingehalten worden ist oder alle erforderlichen Begründungen angegeben sind. Über die Korrekturen, die im Rahmen der sachlich-rechnerischen Prüfung durchgeführt worden sind, erhält der Arzt bzw. Psychotherapeut zeitnah einen Bescheid.
Abschlagszahlungen
Da zwischen der Abgabe der Honorarabrechnung und der Ermittlung der Honorarsumme fast vier Monate liegen, erhalten die Ärzte und Psychotherapeuten monatliche Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 25 Prozent des zu erwartenden Honorars.
Zahlungstermine
Service
Für alle Fragen zum Thema Abrechnung bietet die KV RLP einen kostenfreien Beratungsservice an.
| Kontakt Service-Center der KV RLP Telefon 0 61 31 / 3 26-326 Fax 0 61 31 / 3 26-327 | Anschrift Bereich Nord (Koblenz und Trier): KV RLP Abrechnung Nord Emil-Schüller-Straße 14-16 56073 Koblenz |
| Bereich Süd (Mainz und Pfalz): KV RLP Abteilung Abrechnung Süd Maximilianstraße 22 67429 Neustadt |