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Zentrale Widerspruchsbearbeitung

Mitglieder können gegen alle Entscheidungen der KV RLP, die ihnen in Form eines Bescheides mitgeteilt werden, Widerspruch einlegen. Der Sachverhalt wird daraufhin erneut geprüft. Wer Widerspruch einlegen möchte, muss dies fristgerecht innerhalb eines Monats tun.

 

Widerspruch einlegen
Ihren Widerspruch legen Sie formlos schriftlich ein. Bitte geben Sie dabei Ihre Betriebsstättennummer und das Aktenzeichen des betreffenden Sachverhalts an. Die Sachbearbeiter können so Ihr Anliegen direkt zuordnen. Gerne nehmen wir Ihren Widerspruch auch mündlich vor Ort in der KV RLP entgegen und fertigen in Ihrem Beisein eine Niederschrift an. Bitte beachten Sie, dass Ihr Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids bei uns eingegangen sein muss. Verstreicht die Frist, ist der Beschluss bindend.

 

Widersprüche, die per Telefon oder E-Mail bei uns eingehen, können wir leider nicht berücksichtigen. Alle Einwände gegen Mitteilungen, wie sie z. B. in den Publikationen oder den Mitgliederrundschreiben der KV RLP erfolgen, können wir ebenfalls nicht annehmen.

 

Widerspruchsverfahren
Nachdem Ihr Widerspruch bei der KV RLP eingegangen ist, prüfen wir den Sachverhalt erneut. Wir bemühen uns dabei um eine schnellstmögliche Bearbeitung. Da eine genaue Prüfung der Sachlage jedoch zeitaufwändig ist, bitten wir Sie um etwas Geduld. Ergibt die Prüfung, dass Ihr Widerspruch begründet war, erfolgt eine sogenannte Abhilfeentscheidung zu Ihren Gunsten.

 

Ihren Widerspruch können Sie bei der Zentralen Widerspruchsbearbeitung der KV RLP einlegen. Sofern Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.

 

Kontakt
Service-Center der KV RLP
Telefon 0 61 31 / 3 26-326
Fax 0 61 31 / 3 26-327
E-Mail

 

Anschrift
KV RLP
Zentrale Widerspruchsbearbeitung
Maximilianstraße 22
67433 Neustadt

 

Wirtschaftlichkeitsprüfung und Zulassung
In Angelegenheiten der Wirtschaftlichkeitsprüfung und der Zulassung legen Sie Ihren Widerspruch bitte bei den hierfür zuständigen Ausschüssen ein.

 

WirtschaftlichkeitsprüfungZulassung

Anschrift
Bereich Nord (Koblenz und Trier):
Gemeinsame Prüfeinrichtung
Beschwerdeausschuss
Emil-Schüller-Straße 14-16
56073 Koblenz

Anschrift
Berufungsausschuss
der Ärzte in Rheinland-Pfalz
Emil-Schüller 14-16
56073 Koblenz

Bereich Süd (Mainz und Pfalz):
Gemeinsame Prüfeinrichtung
Beschwerdeausschuss
Maximilianstraße 22
67433 Neustadt

KV RLP  |  Isaac-Fulda-Allee 14, 55124 Mainz  |  Telefon 0 61 31 / 326-326
Fax 0 61 31 / 326-327  |  E-Mail service@kv-rlp.de