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Schlichtungsstelle

In vielen Fällen, in denen die Krankenkassen Schadensersatzansprüche gegen die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten geltend machen, kann die Schlichtungsstelle vermitteln und eine außergerichtliche Einigung herbeiführen. Die Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und setzt sich in Rheinland-Pfalz aus je drei Vertretern der KV RLP und der Krankenkassen zusammen. Der Vorsitz wird im jährlichen Wechsel geführt. Die Schlichtungsstelle ist im KV RLP-Regionalzentrum Pfalz in Neustadt angesiedelt.

 

Die Schlichtungsstelle behandelt diejenigen Rückzahlungsforderungen der Krankenkassen, die nicht im Rahmen der regulären Abrechnungsprüfung wie der sachlich-rechnerischen Richtigstellung, der Wirtschaftlichkeitsprüfung oder den anderen gesetzlich vorgeschriebenen Prüfverfahren der KV RLP erfolgen. Dies sind z. B. die Verordnung ohne Behandlungsschein und der Verstoß gegen das Gebot der persönlichen Leistungserbringung bei der Ausstellung von Verordnungen.

 

Verfahren
Stellt eine Krankenkasse in diesem Sinne Unregelmäßigkeiten in einer Abrechnung fest, beantragt sie bei der Schlichtungsstelle ein Schlichtungsverfahren und fordert zur genauen Prüfung die betreffenden Abrechnungsscheine sowie die Sammelerklärung bei der KV RLP an. Sie formuliert eine Begründung und beziffert den genauen Rückforderungsbetrag.

 

Der Arzt bzw. Psychotherapeut erhält im Zuge des Schlichtungsverfahrens die Verfahrensunterlagen und Gelegenheit, die Sachlage auf seiner Seite zu klären und entlastende Materialien zusammenzutragen. Wichtig: Für ihn gilt die Verpflichtung, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen und innerhalb von vier Wochen eine Stellungnahme bei der Schlichtungsstelle einzureichen.

 

Schlichtungsvorschlag
Liegen der Schlichtungsstelle alle Informationen fristgerecht vor, tritt der Schlichtungsausschuss mit den Beteiligten zur klärenden Sitzung zusammen. An deren Ende steht der Schlichtungsvorschlag des Ausschusses, der mehrheitlich erfolgen muss. Bei Stimmengleichheit ist das Schlichtungsverfahren gescheitert und die Krankenkasse kann ein gerichtliches Verfahren einleiten. Kommt es aber zum Schlichtungsvorschlag, erlässt die KV RLP daraufhin einen Bescheid. Gegen diesen kann der Arzt bzw. Psychotherapeut bei Bedarf klagen.

 

Service
Während des Schlichtungsverfahrens steht die KV RLP ihren Mitgliedern in allen Fragen zur Seite. Im Falle eines Regresses bietet die Wirtschaftlichkeitsberatung der KV RLP Unterstützung und arbeitet einen individuellen Zahlungsplan aus.

 

Kontakt
Service-Center der KV RLP
Telefon 0 61 31 / 3 26-326
Fax 0 61 31 / 3 26-327
E-Mail

 

Anschrift
KV RLP
Geschäftsstelle Schlichtungsstelle
Maximilianstraße 22
67433 Neustadt

KV RLP  |  Isaac-Fulda-Allee 14, 55124 Mainz  |  Telefon 0 61 31 / 326-326
Fax 0 61 31 / 326-327  |  E-Mail service@kv-rlp.de