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01. Juli 2011

Demographiefaktor: Bedarfsplanung für Ärzte wird neu berechnet

Einführung führt zu zirka 130 zusätzlichen Arztsitzen im Land

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Rheinland-Pfalz hat in seinem aktuellen Beschlussverfahren erstmalig den so genannten Demographiefaktor bei der Berechnung der Bedarfsplanung für niedergelassene Ärzte angewandt und die Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen beschlossen.

 

Insgesamt wirkt sich der Demographiefaktor in diesem Jahr mit zirka 130 zusätzlichen Arztsitzen im Land aus. Die Bedarfsplanung bestimmt, wie viele Ärzte sich in einem bestimmten Gebiet, dem Planungsbereich, niederlassen dürfen.

 

Zusätzliche Arztsitze zum Teil durch "Job-Sharer" oder angestellte Ärzte besetzt
Der neue Berechnungswert fließt zum 1. Juli 2011 erstmals in die Bedarfsplanung mit ein: Wenn in einem Planungsbereich die Zahl der ärztlichen Behandlungsfälle über dem Bundesdurchschnitt liegt und es dort einen besonders großen Anteil an älteren Patienten gibt, erhält der Planungsbereich hierfür einen "Zuschlag" an Arztsitzen.

 

Die dadurch entstandenen etwa 130 zusätzlichen Arztsitze werden jedoch zum Teil durch nachrückende "Job-Sharer" oder bisher angestellte Ärzte besetzt.

 

Verteilung der neuen Sitze in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz hat die Neuberechnung dazu geführt, dass beispielsweise in der Fachgruppe der Augenärzte in den Planungsbereichen Germersheim, Pirmasens / Zweibrücke-Stadt / Südwestpfalz, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Cochem-Zell und Koblenz-Stadt zusätzliche Arztsitze besetzt werden können, ebenso wie bei den Urologen in Frankenthal-Stadt / Speyer-Stadt / Rhein-Pfalz-Kreis sowie in Ahrweiler.

 

Bei den Hausärzten ergibt sich hierdurch eine Öffnung in Frankenthal-Stadt / Speyer-Stadt / Rhein-Pfalz-Kreis sowie in mehreren Planungsbereichen in der Koblenzer Region.

 

Bei der Besetzung der durch den Demographiefaktor neu geschaffenen Stellen sollen die Zulassungsausschüsse darauf hinwirken, dass vorrangig Ärzte mit gerontologischer oder geriatrischer Qualifikation die Zulassung erhalten.

 

Überarbeitung der Bedarfsplanung für Niedergelassene angestrebt
Mit dem geplanten Versorgungsgesetz, das zu Beginn des kommenden Jahres eingeführt werden soll, wird auch die Bedarfsplanung für niedergelassene Ärzte grundlegend überarbeitet. Bisher entsprechen die Planungsbereiche noch den Stadt- und Landkreisen.

 

Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) hat anhand einer Stichttagsregelung die Verhältniszahlen (Ärzte einer Fachgruppe pro Einwohner) festgelegt. Zukünftig sollen auch Kriterien wie insbesondere die Altersentwicklung der Bevölkerung in die Berechnung mit einfließen.

 

Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Einführung des Demographiefaktors. Der Überalterung der Ärzteschaft steht eine immer älter werdende und deshalb mehr ärztliche Leistungen nachfragende Gesellschaft gegenüber. Dem trägt der Demographiefaktor Rechnung.

 

Landesausschuss soll Regelung zur Bedarfsplanung beschließen
Um dem erhöhten Versorgungsbedarf der über 60-Jährigen vor allem auch mit Blick der größeren Notwendigkeit einer fachärztlichen Versorgung etwa beim Augenarzt oder Urologen gerecht zu werden, hat der G-BA die Bedarfsplanungsrichtlinien geändert und den Landesausschuss aufgefordert, bis 30. Juni eine entsprechende Regelung zu beschließen.


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