Übersicht Selektivverträge
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
BIG direkt gesund
Die BIG direkt gesund hat den Vertrag nach § 73 c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin fristgemäß zum 31. März 2011 gekündigt. Mit Wirkung ab dem zweiten Quartal 2011 ist damit die Abrechnung der Leistungen über die KV RLP nicht mehr möglich.
IKK Südwest / BVKJ-Service GmbH
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