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20. Januar 2012

Arzneimittel-Richtlinie: Off-Label-Use von intravenösen Immunglobulinen und Valproinsäure

Arzneimittel-Richtlinie, Anlage VI | G-BA-Beschluss vom 20. Oktober 2011 seit 12. Januar 2012 in Kraft

 

Off-Label-Use von Intravenöse Immunglobuline bei der Multiplen Sklerose 
Wegen der festgestellten widersprüchlichen Studienlage hat der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) entschieden, auch künftig keine Regelung zum Off-Label-Use von intravenösen Immunglobulinen zur Behandlung der Multiplen Sklerose in die  Arzneimittel-Richtlinie aufzunehmen.  



Off-Label-Use von Valproinsäure für die Migräneprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen
Nach der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses ist der zulassungsüberschreitende Einsatz (Off-Label-Use) von Valproinsäure für die Migräneprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen aufgrund unzureichender Evidenz nicht zulässig und somit keine Kassenleistung. Dementsprechend wird Teil B der Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie ergänzt.



Die entsprechenden G-BA-Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 sind seit dem 12. Januar 2012 in Kraft.



Eine Verlinkung zum Beschluss des G-BA finden Sie in der rechten Spalte dieser Seite. 


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