Mitgliederbereich

Zu den Online-Diensten. Wählen Sie Ihre Zugangsart.

Anmeldung Anmeldung Hilfe
12. September 2011

Qualitätssicherungs-Vereinbarung zur photodynamischen Therapie am Augenhintergrund

Aussetzung des Vertrags vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2014

Die Partner der Bundesmantelverträge haben beschlossen, die Dokumentationsprüfung nach § 7 der Qualitätssicherungs-Vereinbarung zur photodynamischen Therapie am Augenhintergrund nach § 135 Abs. 2 SGB V vom 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2014 auszusetzen. Der Vorstand der KV RLP begrüßt das Aussetzen der Dokumentationsprüfungen.

 

Konstantes Qualitätsniveau rechtfertigt ein Aussetzen der Dokumentationsprüfung
Die Qualitätssicherungs-Vereinbarung zur photodynamischen Therapie am Augenhintergrund sieht unter anderem die jährliche Überprüfung der Indikationsstellung anhand der Behandlungsdokumentationen von zehn abgerechneten Fällen bei allen teilnehmenden Augenärzten vor.

 

In den ersten Jahren nach Inkrafttreten der Vereinbarung in 2001 wurden von den Kassenärztlichen Vereinigungen jährlich insgesamt etwa 1.500 Behandlungsdokumentationen geprüft.

 

Der Prüfumfang ist rückläufig, seit das Prüfintervall in 2006 auf zwei Jahre verlängert wurde und die Fallzahlen deutlich gesunken sind. Die Quote an beanstandeten Überprüfungen (''nicht sachgerechte Indikationsstellung'') ist gering und ging von anfänglich 18 Prozent aller Überprüfungen auf konstant acht ± zwei Prozent zurück. Dieses über Jahre belegte konstante Qualitätsniveau rechtfertigt ein Aussetzen der Qualitätssicherungs-Maßnahme.

 

Aussetzen der Qualitätssicherungs-Maßnahme ab 1. Juli 2011
Mit dem GKV-Spitzenverband konnte konsentiert werden, die Verpflichtung zur Überprüfung der Dokumentationen zunächst für drei Jahre, beginnend zum 1. Juli 2011, auszusetzen. Dies bedeutet auch einen Abbau des bürokratischen Aufwands für die betroffenen Ärzte und die Qualitätssicherungskommission der KV RLP. Nach Ablauf des Zeitraums werden die Partner der Bundesmantelverträge erneut über die Fortführung der Maßnahme beraten.

 

Das Aussetzen der Dokumentationsprüfung wurde in Form einer an die Qualitätssicherungs-Vereinbarung angehängten Protokollnotiz geregelt. Diese Protokollnotiz stellt die KV RLP gerne zur Verfügung.


Info-Center

KV RLP  |  Isaac-Fulda-Allee 14, 55124 Mainz  |  Telefon 0 61 31 / 326-326
Fax 0 61 31 / 326-327  |  E-Mail service@kv-rlp.de