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24. August 2011

DMP-Abrechnung: Vergütung der Erst- und Folgedokumentationen

Aktuelle Informationen der KV RLP zur Abrechnung

Ab dem Abrechnungsquartal 3 / 2011 erfolgt die Vergütung bei der DMP-Annahmestelle eingereicheten Erst- und Folgedokumentationen auf Basis der in der Abrechnung eingetragenen Abrechnungsnummern. 

 

Die auf dem Behandlungsschein eingetragenen Abrechnungsnummern sind Grundlage für die Rechnungslegung gegenüber den Krankenkassen und werden daher künftig auch als Grundlage für die Honorarabrechnung herangezogen. Dies gilt nicht für AOK-Abrechnungen. 

 

Abrechnungsnummern
Es ist darauf zu achten, dass die folgenden Abrechnungsnummern für die Erst- und Folgedokumentationen in Ihrer Abrechnung eingetragen sind, ansonsten kann keine Vergütung erfolgen:

  • 90000 und 90001 DMP Diabetes Typ 1
  • 90050 und 90052 DMP Diabetes Typ 2
  • 90100 und 90104 DMP Brustkrebs
  • 90150 und 90151 DMP KHK
  • 90152 DMP KHK – abgesenkte Vergütung wenn der Patient an mehreren DMP bei demselben Arzt teilnimmt
  • 90170 und 90171 DMP Asthma bronchiale
  • 90181 und 90182 DMP COPD

Für die Abrechnung der DMP-Leistungen ist die Übertragung der Diagnosesicherung (Kennzeichnung der zutreffenden ICD-10-Codes mit dem Buchstaben ''G'') zwingend vorzunehmen.

 


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