Aktuelle Informationen der KV RLP zur Abrechnung
Ab dem Abrechnungsquartal 3 / 2011 erfolgt die Vergütung bei der DMP-Annahmestelle eingereicheten Erst- und Folgedokumentationen auf Basis der in der Abrechnung eingetragenen Abrechnungsnummern.
Die auf dem Behandlungsschein eingetragenen Abrechnungsnummern sind Grundlage für die Rechnungslegung gegenüber den Krankenkassen und werden daher künftig auch als Grundlage für die Honorarabrechnung herangezogen. Dies gilt nicht für AOK-Abrechnungen.
Abrechnungsnummern
Es ist darauf zu achten, dass die folgenden Abrechnungsnummern für die Erst- und Folgedokumentationen in Ihrer Abrechnung eingetragen sind, ansonsten kann keine Vergütung erfolgen:
Für die Abrechnung der DMP-Leistungen ist die Übertragung der Diagnosesicherung (Kennzeichnung der zutreffenden ICD-10-Codes mit dem Buchstaben ''G'') zwingend vorzunehmen.