Aktuelle Informationen der KV RLP zu den DMP
Der DMP-Vertrag Asthma bronchiale und COPD sieht die Abrechnungsmöglichkeit einer Erstbetreuungspauschale für den koordinierenden Arzt vor. Die Abrechnung ist im Quartal der Ersteinschreibung des jeweiligen Patienten vorzunehmen:
Eine Vergütungsübersicht zum DMP-Vertrag Asthma bronchiale und COPD kann bei Interesse gerne telefonisch über die DMP-Hotline angefordert werden.
DMP-Hotline
Telefon 06 51 / 46 03-230