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14. März 2011

DMP: Erstbetreuungspauschale bei Asthma bronchiale und COPD

Aktuelle Informationen der KV RLP zu den DMP

Der DMP-Vertrag Asthma bronchiale und COPD sieht die Abrechnungsmöglichkeit einer Erstbetreuungspauschale für den koordinierenden Arzt vor. Die Abrechnung ist im Quartal der Ersteinschreibung des jeweiligen Patienten vorzunehmen:
 

  • 90174 Erstbetreuungspauschale DMP Asthma bronchiale
  • 90185 Erstbetreuungspauschale DMP COPD.

Eine Vergütungsübersicht zum DMP-Vertrag Asthma bronchiale und COPD kann bei Interesse gerne telefonisch über die DMP-Hotline angefordert werden.

 

DMP-Hotline
Telefon 06 51 / 46 03-230


KV RLP  |  Isaac-Fulda-Allee 14, 55124 Mainz  |  Telefon 0 61 31 / 326-326
Fax 0 61 31 / 326-327  |  E-Mail service@kv-rlp.de