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09. Juni 2011

DMP Asthma bronchiale / COPD: Hinweise zur Abrechnung von Patientenschulungen

Nachschulungen setzen eine Genehmigung der Krankenkasse voraus

Liegt eine Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der jeweiligen Patientenschulungen durch die KV RLP vor, können nach dem DMP-Vertrag Asthma bronchiale / COPD folgende Pauschalen je Patient abgerechnet werden:

  • Qualitätsmanagement in der Asthma-Schulung von Kindern und Jugendlichen (Abrechnungsnummer 90175). Die vollständige Patientenschulung, maximal 30 Unterrichtseinheiten, kann im Erlebensfall einmal abgerechnet werden.
  • NASA = Nationales ambulantes Schulungsprogramm für erwachsene Asthmatiker (Abrechnungsnummer 90177). Die vollständige Patientenschulung, maximal sechs Unterrichtseinheiten, kann im Erlebensfall einmal abgerechnet werden.
  • COBRA = Chronisch obstruktive Bronchitis mit und ohne Lungenemphysem - Ambulantes Schulungsprogramm für COPD-Patienten (Abrechnungsnummer 90186). Die vollständige Patientenschulung, maximal sechs Unterrichtseinheiten, kann im Erlebensfall einmal abgerechnet werden.

Nachschulungen sind nach Genehmigung durch die Krankenkasse möglich. Eine Vergütungsübersicht zum DMP Asthma bronchiale / COPD kann bei Interesse gerne angefordert werden.


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