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08. September 2011

Augenhintergrunduntersuchung bei Diabetikern

Einmal jährlich als GKV-Leistung abzurechnen

Die aktuellen medizinischen Leitlinien sehen vor, dass beim Diabetiker einmal jährlich eine Augenhintergrunduntersuchung zum Ausschluss einer diabetischen Retinopathie erfolgen sollte.

 

In den DMP-Verträgen Diabetes mellitus Typ-2 und Diabetes mellitus Typ-1 ist explizit geregelt, dass einmal jährlich eine ophthalmologische Netzhautuntersuchung in Mydriasis beim Diabetiker durchgeführt werden sollte. Es war die Frage zu klären, ob diese Untersuchung eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt oder als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten werden sollte.

 

Ausschluss von diabetologischen Folgeerkrankungen
Auf Veranlassung des Vorstands der KV RLP haben sich die Diabeteskommission sowie der Berufsverband der Augenärzte mit dieser Thematik befasst. Übereinstimmend wurde festgestellt, dass die einmal jährliche Augenhintergrunduntersuchung beim Diabetiker eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt, wenn der behandelnde Hausarzt beziehungsweise Diabetologe diese Untersuchung zum Ausschluss von diabetologischen Folgeerkrankungen für erforderlich hält und den Patienten an einen Augenarzt überweist.

 

Dieser gemeinsamen Auffassung der Diabeteskommission und des Berufsverbandes der Augenärzte hat sich der Vorstand der KV RLP angeschlossen. Für die binokulare Untersuchung des gesamten Augenhintergrundes ist die GOP 06333 EBM abzurechnen.


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