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16. Dezember 2011

Schließung der BKK für Heilberufe zum 31. Dezember 2011

Vereinbarung der KBV über Übergangsregelungen

Die BKK für Heilberufe wird wegen fehlender dauerhafter Leistungsfähigkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2011 geschlossen. Die Versicherten sind aufgefordert, sich möglichst bis zum 1. Januar 2012 eine neue Krankenkassen zu suchen. Für die Fälle, bei denen das nicht sofort möglich ist oder der Versicherte noch nicht über die neue Krankenversichertenkarte (KVK) verfügt, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit den Krankenkassen die folgende Übergangsregelung vereinbart.



Einlesen der Karte noch bis 31. März 2012 möglich
Für den Fall, dass ehemalige Versicherte der BKK für Heilberufe im ersten Quartal 2012 (noch) keine KVK der neu gewählten Krankenkasse erhalten haben, können sie bei einem Arztbesuch vorübergehend noch ihre alte KVK oder einen anderen gültigen Behandlungsausweis vorlegen. Diese Regelung gilt längstens bis zum 31. März 2012.



Ab 1. April 2012 nur noch mit neuer Karte zum Arzt
Ab dem 1. April 2012 wird das Einlesen der Krankenversichertenkarten der BKK für Heilberufe technisch verhindert. Eine Abrechnung zu Lasten der BKK für Heilberufe (auch im Ersatzverfahren) kann für ärztliche Behandlungen dann nicht mehr erfolgen. Dies gilt auch für ärztliche Behandlungen auf Grundlage von Überweisungsscheinen, die bis zum 31. März 2012 für Versicherte der BKK für Heilberufe ausgestellt, aber erst ab dem 1. April 2012 in Anspruch genommen werden.



Ab 1. April 2012 auftragnehmende Vertragsärzte ohne Arzt-Patienten-Kontakt
Für auftragnehmende Vertragsarzte ohne Arzt-Patienten-Kontakt wird grundsätzlich eine Neuanforderung des Überweisungsscheins mit den Angaben zur neuen Krankenkasse erforderlich. Gegebenenfalls noch nicht abgerechnete Behandlungsfälle aus den Vorquartalen sollen mit der Abrechnung des vierten Quartals 2011, spätestens jedoch mit der Abrechnung des ersten Quartals 2012 eingereicht werden.


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