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        <title>KV RLP Presse-News</title>
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        <description>Aktuelle Presseinformationen der KV RLP für Journalisten. Neuerungen und Aktivitäten rund um die Institution.</description>
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            <title>KV RLP Presse-News</title>
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        <lastBuildDate>Wed, 02 May 2012 08:18:00 +0200</lastBuildDate>
        
        
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            <title>Zusätzliche Früherkennung für Kinder und Jugendliche</title>
            <link>http://www.kv-rlp.de/presse/presse/presseinformationen/pressemitteilung-details/article/zusaetzliche-frueherkennung-fuer-kinder-und-jugendliche-1.html</link>
            <description>Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, die IKK Südwest sowie die Kassenärztlichen...</description>
            <content:encoded><![CDATA[Für Versicherte der IKK Südwest wird die Kostenübernahme für die zusätzlichen Gesundheitsuntersuchungen U10, U11 und J2 für Kinder und Jugendliche jetzt noch unkomplizierter: Künftig können diese Mehrleistungen über die IKK Card direkt beim Arztbesuch abgerechnet werden. Die IKK Südwest hat entsprechende Verträge mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) sowie den Kassenärztlichen Vereinigungen Rheinland-Pfalz und Saarland abgeschlossen.

Bislang bekamen IKK-Versicherte die Kosten für diese Vorsorgeuntersuchungen erstattet. "Die neu geschlossenen Verträge vereinfachen das Verfahren erheblich. Die Versicherten müssen einfach nur ihre IKK Card beim Arzt vorlegen", sagt Frank Lambert, Leiter Vertragspartner der IKK Südwest. Die Untersuchungen U10, U11 und J2 sind keine Regelleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung, sondern ein zusätzliches Vorsorgeangebot an die Versicherten der IKK Südwest.

Dabei soll mit der U10 und der U11 die vorhandene Lücke zwischen der U9 (mit etwa fünf Jahren) und der J1 (zwölf bis 14 Jahre) geschlossen werden. Die Untersuchung U10 sollte mit sieben bis acht Jahren, die U11 mit neun bis zehn Jahren erfolgen. Mit der neuen Untersuchung J2 wurde ein zusätzliches Angebot für Jugendliche zwischen 17 und 18 Jahren geschaffen.

"Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen liegt uns besonders am Herzen", sagt Frank Spaniol, Vorstand der IKK Südwest. Der große zeitliche Abstand zwischen den Vorsorgeuntersuchungen kann dazu führen, dass Entwicklungsstörungen nicht rechtzeitig erkannt und nur mit hohem zeitlichen und finanziellen Aufwand behoben werden können. "Unser Leistungsmotto 'Wenn es Sinn macht, übernehmen wir das' ist keine Worthülse, sondern Realität für unsere Versicherten", so Spaniol weiter.

Schwerpunkte bei den zusätzlichen Untersuchungen, die der BVKJ entwickelt hat, sind beispielsweise Schulleistungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Allergien und Motorik (U10), außerdem Zahn-, Mund- und Kieferanomalien, erste Zeichen einer Suchtentwicklung, psychosomatische Störungen und gesundheitsschädliches Medienverhalten (U11). Bei älteren&nbsp; Jugendlichen wird zudem unter anderem ihre Entwicklung im Hinblick auf Sexualitätsstörungen, Körperhaltung und Fitness, Gewichtsentwicklung sowie die Schilddrüsenfunktion untersucht (J2). 

"Dieses innovative Konzept, das ergänzend zu den bestehenden Vorsorgeuntersuchungen entwickelt wurde, bewährt sich bereits seit einigen Jahren in verschiedenen Verträgen regional und bundesweit", sagt BVKJ-Präsident Dr. Wolfram Hartmann. "Großen Wert haben wir auf die Primärprävention gelegt, die besonders mittels Elternfragebögen erfasst wird", so Dr. Hartmann weiter.

Die neuen Untersuchungen U10, U11 und J2 sind absolut sinnvolle Ergänzungen zur Regelleistung", sind sich auch die drei Landesverbandsvorsitzenden des BVKJ, Dr. med. Josef Geisz (Kinderarzt aus Wetzlar in Hessen), Karl Stiller (Kinderarzt aus Homburg im Saarland) und Dr. med. Lothar Maurer (Kinderarzt aus Frankenthal in Rheinland-Pfalz) einig.

"Bislang war das organisatorische Prozedere in den Praxen umständlich. Die Eltern waren unsicher, welche Kosten übernommen werden und was genau sie dafür tun müssen. Jetzt ist das Verfahren einfacher und schneller. Damit zeigt die IKK Südwest, dass sie eine kinder- und familienfreundliche Kasse ist", betont Dr. Maurer.

Auch Dr. Gunter Hauptmann, Vorsitzender des Vorstandes der KV Saarland, begrüßt, dass die IKK Südwest die Abrechnung dieser Vorsorgeuntersuchungen jetzt auch über Verträge mit den KVen abrechnet: "Das minimiert den bürokratischen Aufwand für die teilnehmenden Ärzte", so Dr. Hauptmann.

Zufrieden über den Vertragsabschluss äußert sich ebenfalls die Vorsitzende der KV Rheinland-Pfalz Dr. Sigrid Ultes-Kaiser: "Damit erhöht sich die Qualität der Versorgung für Kinder- und Jugendliche weiter. Wir freuen uns, dass der Vertrag mit einer der größten Krankenkassen im Südwesten abgeschlossen werden konnte."

Nutzen können das Angebot alle Versicherten der IKK Südwest in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

<em>Gemeinsame Pressemitteilung des Berufsverbands der Kinder- und  Jugendärzte e. V. (BVKJ), der IKK Südwest, der Kassenärztlichen  Vereinigung Rheinland-Pfalz und der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland</em>]]></content:encoded>
            
            
            <pubDate>Wed, 02 May 2012 08:18:00 +0200</pubDate>
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            <title>Netzwerk ADAPTHERA: Schnelle Hilfe für Rheuma-Patienten</title>
            <link>http://www.kv-rlp.de/presse/presse/presseinformationen/pressemitteilung-details/article/netzwerk-adapthera-schnelle-hilfe-fuer-rheuma-patienten.html</link>
            <description>Neue Versorgungskette von Hausärzten und Rheumatologen</description>
            <content:encoded><![CDATA[Eine schnellstmögliche und lückenlose Behandlung für Rheuma-Patienten – das ist das Ziel des landesweiten Netzwerkes ADAPTHERA. Dahinter steht eine Versorgungskette von Hausärzten und Rheumatologen. Um das Netzwerk zu unterstützen, hat die KV RLP jetzt einen Kooperationsvertrag mit dem Sana-Rheuma-Zentrum in Bad Kreuznach abgeschlossen.

Jahr für Jahr erkranken in Rheinland-Pfalz bis zu 3.000 Menschen neu an chronisch-entzündlichem Rheuma, auch Rheumatoide Arthritis genannt. Zerstörte Gelenke, chronische Schmerzen oder gar der Verlust der Arbeitsfähigkeit sind oft die Folge.

Wenn die Krankheit schon bei den ersten Anzeichen erkannt und sofort konsequent behandelt wird, kann sie bei vielen Betroffenen gestoppt oder zumindest deutlich verlangsamt werden. Das Netzwerk ADAPTHERA, das als Landesleitprojekt der Initiative Gesundheitswirtschaft vom rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium und Wirtschaftsministerium gefördert wird, hat sich zum Ziel gesetzt, diese Patienten schnellstmöglich in eine lückenlose Behandlung zu bringen. 

Jeder Erwachsene in Rheinland-Pfalz, bei dem erste Anzeichen für die Krankheit auftreten und der noch nicht in Behandlung beim Rheumatologen ist, kann in das Netzwerk aufgenommen werden – unabhängig von seiner Krankenversicherung. 

Erste Warnzeichen können wiederholt geschwollene und schmerzende Gelenke, steife Gelenke am Morgen oder kraftlose Hände sein. Die Krankheit kann in jedem Alter ausbrechen, besonders häufig trifft es Menschen zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr. Je früher sie erkannt wird, desto größer sind die Chancen, den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen.

Hausärzte spielen in dieser Versorgungskette eine besondere Rolle, da sie meist die erste Anlaufstelle für Patienten sind. Ihre Aufgabe ist es, Patienten mit einem Anfangsverdacht auf rheumatoide Arthritis möglichst innerhalb von zwei Wochen an einen im Netzwerk aktiven Rheumatologen zu überweisen. Dabei werden sie von der ADAPTHERA-Koordinationszentrale unterstützt. Wenn sich die erste Diagnose des Hausarztes bestätigt, erarbeitet der Rheumatologe mit dem Patient und Hausarzt einen angemessenen Therapieplan. Der Rheumatologe überprüft den Erfolg der Behandlung alle drei Monate. So kann er die Therapie individuell an den Krankheitsverlauf anpassen. 

Daher sollten Patienten ihre Beschwerden so schnell wie möglich ihrem Hausarzt berichten, damit dieser überprüfen kann, ob tatsächlich eine entzündlich-rheumatische Erkrankung vorliegen könnte. Ärzte und Patienten erhalten weitere Informationen über die ADAPTHERA-Koordinationszentrale unter Telefon 06 71 / 93 22 67 oder auf der Homepage <link http://www.adapthera.net>www.adapthera.net</link>.

<em>Gemeinsame Pressemitteilung von Kassenärztlicher Vereinigung Rheinland-Pfalz, ADAPTHERA Das Rheuma-Netzwerk, Sana Rheumazentrum Rheinland-Pfalz AG, Deutscher Hausärzteverband – Landesverband Rheinland-Pfalz e. V.</em>]]></content:encoded>
            
            
            <pubDate>Mon, 23 Apr 2012 10:00:00 +0200</pubDate>
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            <title>Neue Räumlichkeiten der BDZ in Bad Kreuznach</title>
            <link>http://www.kv-rlp.de/presse/presse/presseinformationen/pressemitteilung-details/article/neue-raeumlichkeiten-der-bdz-in-bad-kreuznach-1.html</link>
            <description>Ab dem 30. April neue Adresse</description>
            <content:encoded><![CDATA[Ab dem 30. April findet sich die ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) in der Kreuznacher Diakonie, Ringstraße 64, zu den bekannten Öffnungszeiten. Diese sind mittwochs von 13 Uhr bis donnerstags 7 Uhr sowie freitags von 18 Uhr bis montags um 7 Uhr. Vor gesetzlichen Feiertagen öffnet die BDZ ebenfalls um 18 Uhr und schließt um 7 Uhr nach dem Feiertag. Samstags, sonntags und an Feiertagen ist die BDZ grundsätzlich durchgehend&nbsp;besetzt. Ist der diensthabende Arzt im Einsatz und ein weiteres Abwarten aus medizinischen Gründen nicht möglich, steht das Krankenhaus vor Ort für die Notfallversorgung des Patienten ebenfalls bereit.

Die Bereitschaftsdienstpraxis ist der Anlaufpunkt für Patienten außerhalb der Praxisöffnungszeiten des behandelnden Arztes. Hier finden sie&nbsp;hausärztlich qualifizierte Ärztinnen und Ärzte zur Behandlung ihrer Erkrankung während der sprechstundenfreien Zeiten. Ist die BDZ geschlossen, hat der niedergelassene Vertragsarzt entweder seine persönliche Erreichbarkeit oder eine qualifizierte Vertretung zu gewährleisten.

Die BDZ vergibt keine Behandlungstermine, so dass sich Wartezeiten für die Patienten nicht immer vermeiden lassen. Diese werden von verschiedenen Faktoren wie Urlaubs- oder Tageszeit beeinflusst und variieren teilweise erheblich, wie dies auch im Regelbetrieb einer Arztpraxis passieren kann, wenn unvorhersehbare Notfälle zu Verzögerungen führen.

Hausbesuche werden weiterhin für das zuständige Gebiet von Bad Kreuznach aus gefahren. Das Gebiet reicht von Langenlonsheim im Osten bis Monzingen im Westen sowie von Seesbach im Nordwesten bis Hallgarten im Süden. Dementsprechend müssen Patienten auch hier mit Wartezeit für einen Hausbesuch rechnen. Sofern möglich, sollte daher vor dem Wochenende oder dem Feiertag der Hausarzt im Regeldienst aufgesucht werden. Diesem ist der Patient meist besser bekannt als dem Arzt im Bereitschaftsdienst. 

Für lebensbedrohliche Notfälle, die einer umgehenden Versorgung bedürfen,&nbsp;erreichen Patienten&nbsp;jederzeit unter der Nummer 112 den Notarzt sowie in den Krankenhäusern der Region die entsprechenden&nbsp; Fachabteilungen der Inneren Medizin oder Chirurgie. Neurologische Notfälle werden in Meisenheim und Idar-Oberstein versorgt, psychiatrische Notfälle in Alzey. ]]></content:encoded>
            
            
            <pubDate>Thu, 19 Apr 2012 12:00:00 +0200</pubDate>
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            <title>Neues Angebot der KV RLP: Lotsen-Service für Mitglieder</title>
            <link>http://www.kv-rlp.de/presse/presse/presseinformationen/pressemitteilung-details/article/neues-angebot-der-kv-rlp-lotsen-service-fuer-mitglieder.html</link>
            <description>Aktuelle Information der KV RLP</description>
            <content:encoded><![CDATA[Die KV RLP hat ab sofort ein neues Serviceangebot für ihre Mitglieder. Ab Anfang April unterstützen zwei kompetente Lotsen neu niedergelassene, angestellte und ermächtigte Ärzte und Psychotherapeuten persönlich in allen Bereichen der Praxistätigkeit.

Die Lotsen sind in der KV RLP telefonisch direkt zu erreichen, kommen bei Bedarf aber auch gerne vor Ort in die Praxis. Der neue Service ist für die Mitglieder der KV RLP kostenfrei und unverbindlich.

<strong>Unterstützung für einen erfolgreichen Praxisstart </strong><br />Mit dem Lotsen-Service steht allen neu Niedergelassenen erstmals ein persönlicher Ansprechpartner zur Seite, der sie bei ihrem Einstieg für die Dauer von zwei Jahren begleitet. Dafür nehmen die Lotsen direkt nach der Zulassung Kontakt zu allen neuen Mitgliedern der KV RLP auf. 

<strong>Erster Ansprechpartner für neu Niedergelassene</strong><br />Die Lotsen geben Auskunft zu allen Fragen, die im Zusammenhang mit der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit auftreten. Sie recherchieren Informationen und stellen bei Bedarf den direkten Kontakt zu den fachkundigen Ansprechpartnern in der KV RLP her. Auf Wunsch begleiten sie auch gerne die Gespräche zu komplexen Fragestellungen. Die Lotsen erinnern an Termine und unterstützen die Mitglieder bei der Abwicklung von Verwaltungsverfahren der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit. Zusätzlich können die Lotsen relevante Veröffentlichungen, Vertragstexte und Richtlinien zur Verfügung stellen.<br /><br />]]></content:encoded>
            
            
            <pubDate>Tue, 03 Apr 2012 10:00:00 +0200</pubDate>
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            <title>Einigung: Krankenkassen und KV RLP schließen neue Impf- und SSB-Vereinbarung ab</title>
            <link>http://www.kv-rlp.de/presse/presse/presseinformationen/pressemitteilung-details/article/einigung-krankenkassen-und-kv-rlp-schliessen-neue-impf-und-ssb-vereinbarung-ab.html</link>
            <description>Heinz: &quot;Für alle akzeptable Lösung&quot;</description>
            <content:encoded><![CDATA[Die Diskussionen um die zum Ende März ausgelaufenen Impfverträge sind passé: Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) und die Krankenkassen im Land haben sich jetzt auf eine neue Impf- sowie auf eine neue Sprechstundenbedarfsvereinbarung (SSB) geeinigt. 

Die neue Impf- und die neue SSB-Vereinbarung sind zum 1. April in Kraft getreten. Befürchtungen, wonach Versicherte ab diesem Zeitpunkt verordnungsfähige Impfungen vorerst selbst zahlen müssen, sind damit abgewendet.

"Somit ist es uns gelungen, wie angekündigt rechtzeitig bis Ende März eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden", betonte der stellvertretende Vorsitzende der KV RLP Dr. Peter Heinz. "Es ist zu begrüßen, dass sich alle Beteiligten zum Wohle der Versicherten auf die neuen Regelungen verständigt haben und die Kassen auch ein Prüfrecht beim Impfstoff haben", so Walter Bockemühl, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.

Verhandelt wurde bis zuletzt vor allem über die Frage, wie die Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Impfungen genau aussehen kann. Ziel war es, eine Prüfungssystematik mit klaren Regeln auszuarbeiten, die einerseits den Ärzten Klarheit bringt, wie sie Impfstoffe im sogenannten Sprechstundenbedarf verordnen können, ohne in die Gefahr von Regressen zu kommen, die umgekehrt aber Prüfungen in begründeten Fällen seitens der Krankenkassen zulässt.

Für die Krankenkassen war es besonders wichtig, auch künftig ein Instrument zu haben, mit dem sie feststellen können, wie viel der von den Ärzten bestellten Impfstoffe auch tatsächlich verimpft wurden. 

Die neue SSB-Vereinbarung sieht nun vor, dass die Impfärzte mittels einer Inventurliste ihren Bestand an Impfstoffen einmal jährlich der KV RLP melden. Unter Berücksichtigung dieser Inventurlisten erfolgt dann die konkrete Prüfung durch die Gemeinsame Prüfungsstelle der KV RLP und der Krankenkassen. Erst wenn die georderten und tatsächlich verimpften Dosen erheblich voneinander abweichen, können die Krankenkassen Anträge auf Wirtschaftlichkeitsprüfungen stellen. Der Arzt hat dann immer noch Gelegenheit, diese Diskrepanz zu klären und so einen Regress abzuwenden.
<strong><br /></strong>
<strong> </strong>Die Impfvereinbarung sieht zudem vor, dass die Honorare für Impfungen in diesem Jahr um sechs Prozent und im kommenden Jahr um drei Prozent erhöht werden und ab dem Jahr 2014 entsprechend der vom Bundesministerium für Gesundheit festgestellten Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder der Krankenkassen angepasst werden. Dies bedeutet in der Konsequenz erstmals eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Honorare für Schutzimpfungen. ]]></content:encoded>
            
            
            <pubDate>Mon, 02 Apr 2012 15:20:00 +0200</pubDate>
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            <title>Neue Bereitschaftsdienstzentrale in Kusel gegründet</title>
            <link>http://www.kv-rlp.de/presse/presse/presseinformationen/pressemitteilung-details/article/neue-bereitschaftsdienstzentrale-in-kusel-gegruendet.html</link>
            <description>Start zum 1. April</description>
            <content:encoded><![CDATA[Ab dem 1. April wird es in Kusel eine neue Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) in Trägerschaft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) geben. Sie wird am Westpfalz-Klinikum eingerichtet.

Mit der Einrichtung der BDZ möchte die KV RLP dem drohenden Ärztemangel in ländlichen Regionen und hieraus resultierenden Problemen bei der flächendeckenden Patientenversorgung vor allem an Wochenenden, nachts und an Feiertagen entgegenwirken. 

Die Zentrale wird daher von freitags, 18 Uhr, bis montags, 7 Uhr, sowie mittwochs von 14 Uhr bis donnerstags, 7 Uhr, geöffnet sein. An gesetzlichen Feiertagen steht der organisierte Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Ärzte den Patienten von 20 Uhr des Vortages bis zum Folgetag des Feiertages, 7 Uhr, zur Verfügung. Die BDZ am Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, ist unter der Telefonnummer 0 63 81 / 93 59 35 zu erreichen.

Während der Öffnungszeiten  ist die BDZ der zentrale Anlaufpunkt für hausärztliche Behandlungen.  Falls nötig, werden auch Hausbesuche angeboten. Hierfür steht rund um  die Uhr ein Fahrtdienst bereit. Weil die BDZ jedoch nicht für Notfälle  zuständig ist, kann es je nach Betrieb auch zu Wartezeiten kommen. Bei  akuten lebensbedrohlichen Notfällen wie starken Herzbeschwerden,  Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden.

Für die Patienten ergibt sich durch die Einrichtung der BDZ nun der Vorteil, dass sie  vor einer Behandlung nicht erst im Amtsblatt nach dem jeweils  diensthabenden Arzt und seiner Telefonnummer suchen müssen. Falls eine  weiterführende Diagnostik notwendig ist, steht hierfür das angegliederte Klinikum als Kooperationspartner bereit 

"Die Qualität der Patientenversorgung wird so deutlich verbessert", ist der Leiter der BDZ Dr. Michael Kurtz überzeugt. "Gleichzeitig  bietet diese Struktur des Bereitschaftsdienstes Anreize für junge  Ärzte, sich auch in ländlichen Regionen niederzulassen, weil die  Wochenenden arbeitsfrei sind", so der Arzt.

"Oberstes Ziel des Bereitschaftsdienstkonzepts der KV RLP, das die Vertreterversammlung  im September 2009 beschlossen hat, ist es, durch die BDZ eine  flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz außerhalb  der Sprechstundenzeiten zu gewährleisten. Dazu werden wir alle  Bereitschaftsdienstzentralen im Land in die Trägerschaft der KV überführen", erläutert die Vorsitzende der KV RLP Dr. Sigrid Ultes-Kaiser. Bis Ende 2013 soll dieser Prozess abgeschlossen sein.]]></content:encoded>
            
            
            <pubDate>Tue, 27 Mar 2012 11:01:00 +0200</pubDate>
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            <title>KV RLP: Praxisgebühr verfehlt ihren Zweck und verursacht unnötige Bürokratie</title>
            <link>http://www.kv-rlp.de/presse/presse/presseinformationen/pressemitteilung-details/article/kv-rlp-praxisgebuehr-verfehlt-ihren-zweck-und-verursacht-unnoetige-buerokratie-1.html</link>
            <description>Aktuelle Information der KV RLP</description>
            <content:encoded><![CDATA[Vor dem Hintergrund der erheblichen Überschüsse der Krankenkassen und im Gesundheitsfonds erfolgt aktuell eine öffentliche Diskussion zur so genannten Praxisgebühr. Die Diskussion ist längst überfällig, erfolgt aber unter falschen Voraussetzungen.

Um die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken, wurde 2004 die Praxisgebühr eingeführt. Der erhoffte Effekt, eine Verringerung der Arzt-Patienten-Kontakte (derzeit 18 pro Patient und Jahr) herbeizuführen, trat jedoch nicht ein. 

Die meisten Krankenkassen – zumindest in Rheinland-Pfalz – legen offenbar auch keinen Wert auf diesen Ursprungsgedanken der Praxisgebühr. Sie bieten ihren Versicherten gegen Zahlung der Maximalbelastung im Voraus für ein Jahr (zwei Prozent des Bruttoeinkommens, ein Prozent bei chronisch Kranken) eine Zuzahlungsbefreiung für das ganze Jahr an. 

<strong>Steuerungswirkung durch die Praxisgebühr von den Krankenkassen selbst unterlaufen</strong><br /> Eine Steuerungswirkung durch die Praxisgebühr wird so von den Krankenkassen selbst unterlaufen. Ziel der Praxisgebühr war jedoch nie, dadurch Krankenkasseneinnahmen zu generieren, wie aktuelle Stellungnahmen insbesondere seitens mancher Politiker und Krankenkassen nahelegen.

Der bürokratische Aufwand für den Einzug der Praxisgebühr wird dabei den Arztpraxen ohne Gegenfinanzierung auferlegt. Dieser liegt nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bundesweit bei rund 360 Millionen Euro pro Jahr. Davon entfallen rund 20 Millionen Euro auf rheinland-pfälzische Arztpraxen. Demgegenüber stehen ca. 80 Millionen Euro an Einnahmen aus der Praxisgebühr, die den Ärzten vom Honorar abgezogen werden und damit in voller Höhe den Krankenkassen zufließen. 

Zusätzlich zum personellen, sächlichen und buchhalterischen Aufwand der Arztpraxen sind Ärzte und Arzthelferinnen mit verärgerten Patienten konfrontiert, die ihre Empörung über die Erhebung der Praxisgebühr häufig vor Ort in der Praxis zum Ausdruck bringen. Es handelt sich bei der so genannten Praxisgebühr also um ein Instrument, das sein Ziel verfehlt und zudem unnötige Bürokratiekosten zu Lasten der Patientenversorgung verursacht. 

<strong>Sackenheim: "Wenn Steuerungseffekt angestrebt wird, muss die Praxisgebühr umgestaltet werden."</strong><br /> Sackenheim: Dr. Klaus Sackenheim, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, dazu: "Die diesbezügliche Diskussion hat sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Steuerungseffekt auf das Inanspruchnahmeverhalten der Versicherten gewünscht ist oder nicht. Wenn das nicht gewünscht ist, gehört die Praxisgebühr abgeschafft. 

Wenn aber doch ein Steuerungseffekt angestrebt wird, muss die Praxisgebühr konsequenterweise umgestaltet werden. Ein sinnvoller Vorschlag hierzu wurde gerade von Prof. Bert Rürup in die Diskussion eingebracht: die Erhebung einer Gebühr oder Kostenbeteiligung in angemessener Höhe bei jeder Inanspruchnahme des Gesundheitssystems. Diese Gebühr ist sicher niedriger anzusetzen als die jetzige Praxisgebühr und muss selbstverständlich sozial abgefedert werden. Das Inkasso der Praxisgebühr muss dann allerdings auch gegenfinanziert werden."]]></content:encoded>
            
            
            <pubDate>Tue, 20 Mar 2012 11:23:00 +0100</pubDate>
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            <title>VV beschließt neuen HVM</title>
            <link>http://www.kv-rlp.de/presse/presse/presseinformationen/pressemitteilung-details/article/vv-beschliesst-neuen-hvm.html</link>
            <description>KV RLP bundesweit erste KV, die neue Honorarverteilung umsetzt </description>
            <content:encoded><![CDATA[Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat in ihrer Sitzung am 15. Februar nach ausführlicher Erörterung einen neuen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) beschlossen. Bereits zum 2. Quartal werden in Rheinland-Pfalz die Regelleistungsvolumina (RLV) abgeschafft und durch Individualbudgets ersetzt. Damit ist die KV RLP die erste KV im Bundesgebiet, welche die Möglichkeiten, die das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) bietet, konsequent nutzt und die RLV-Systematik verlässt. Während die meisten KVen diese vorerst weiter führen und frühestens zum 3. Quartal durch eine regionale Regelung ablösen wollen, hat der Vorstand der KV RLP gemeinsam mit der Vertreterversammlung für eine schnellstmögliche Ablösung der RLV plädiert.&nbsp;

Bereits im September 2011 wurde die Vertreterversammlung der KV RLP in einer Klausurtagung mit den Grundzügen einer neuen Honorarverteilung vertraut gemacht; in enger Abstimmung mit den Berufsverbänden, den Beratenden Fachausschüssen und dem Hauptausschuss war es daher möglich, zum 2. Quartal 2012 die ungeliebten RLV zu verlassen. Als wesentlicher Nachteil der Regelleistungssystematik wurde die Nivellierung der Fallwerte innerhalb einer Fachgruppe empfunden und die damit einhergehenden Verwerfungen ohne Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten. Einziges Kriterium des Leistungsgeschehens war die Fallzahl einer Praxis.&nbsp; Auch das Aufsatzjahr 2008 bildete das Verhältnis der Fachgruppen zueinander nicht realistisch ab.

Durch das GKV-VStG wurde die gesetzliche Verpflichtung zur Bildung von RLV abgeschafft, die KVen erhalten wieder mehr Spielraum bei der Honorarverteilung. Der Gesetzgeber ist so zu dem bereits vor 2009 bestehendem System der regionalen Honorarverteilung zurückgekehrt. Die KVen können nun wieder alleine die Honorarverteilung festlegen, ohne zwingende Zustimmung der Krankenkassen, diese müssen lediglich ins Benehmen gesetzt werden. "Den gewonnenen Spielraum will die KV RLP vollumfänglich ausnutzen", bekräftigt die Vorsitzende der KV RLP Dr. Sigrid Ultes-Kaiser. "Zwar werden weiterhin die Rahmenbedingungen von der KBV vorgegeben, die aber bewusst viel Spielraum für regionale Gestaltung lässt." Lediglich der Trennungsfaktor zwischen haus- und fachärztlichem Vergütungsvolumen, die Vergütung der antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen und die Vergütung der Laborleistungen werden von der Bundesebene vorgegeben. Die KBV-Vorgaben zur regionalen HVM-Gestaltung beinhalten zwar auch die Verpflichtung zur Mengensteuerung, wie diese gestaltet wird, bleibt aber den KVen überlassen. Die Verteilung kann wieder sachbezogener das Versorgungsgeschehen in den Praxen abbilden und regionale Besonderheiten können besser berücksichtigt werden.

Die neue HVM-Regelung sieht ab dem 2. Quartal 2012 Individualbudgets mit einer Mengenbegrenzung auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungsmenge des Vorjahresquartals vor. Die jeweiligen Praxisschwerpunkte werden damit bereits abgebildet. Weiterhin ist neu, dass bei den Haus- und bei Fachärzten der Grundversorgung die Grundpauschalen vorweg mit einem weitgehend festen Punktwert von 3,70 Cent im hausärztlichen und 3,20 Cent im fachärztlichen Bereich vergütet werden. "Honorarsteigerungen können nun wieder in vollem Umfang an die Praxen weitergegeben werden", ergänzt Dr. Ultes-Kaiser. Die KV ist nicht mehr an die Ausschöpfung der RLV gebunden. "Mit der neuen Honorarsystematik haben wir eine aktuelle Berechnungsbasis, nämlich das Jahr 2011. Bei einer unverändert gedeckelten Honorarmenge sind auch Honorarveränderungen zwischen den Fachgruppen möglich; eine Honorarklammer von 5 Prozent soll jedoch größere Verwerfungen verhindern." 

Weitere Informationen in der neuen Ausgabe des Magazins "KV-TV Praxis – Das Magazin" ab 17. Februar um 18 Uhr unter&nbsp;<link http://www.kv-rlp.de>www.kv-rlp.de</link>.<br /><br />]]></content:encoded>
            
            
            <pubDate>Fri, 17 Feb 2012 10:40:00 +0100</pubDate>
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            <title>LAVA: Gleiche Bedingungen für alle Regionen!</title>
            <link>http://www.kv-rlp.de/presse/presse/presseinformationen/pressemitteilung-details/article/lava-gleiche-bedingungen-fuer-alle-regionen-1.html</link>
            <description>KV-Bündnis kämpft für die Sicherung der ambulanten medizinischen Versorgung</description>
            <content:encoded><![CDATA[Die KVen, die sich bereits 2011 als LAVA ("Länderübergreifender Angemessener Versorgungsanspruch") für eine gerechte und gleichmäßige Finanzierung der ambulanten medizinischen Versorgung eingesetzt haben, wollen auch 2012 nicht locker lassen: "Wir werden nicht tatenlos zusehen, wenn die Versorgung in unseren Ländern gefährdet wird", betonen die Vorstandsvorsitzenden der KVen.

Sie fürchten, die heutige Versorgungsdichte mit niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten nicht aufrechterhalten zu können, wenn es bei der unterdurchschnittlichen materiellen Ausstattung bleibt und der medizinische Nachwuchs sich an den besseren Standorten orientiert.

In Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen leben 34 Millionen Menschen, die den gleichen Anspruch an eine gute medizinische Versorgung haben wie ihre Mitbürger in anderen Regionen Deutschlands.&nbsp;

Die Länder wie die Städte und Gemeinden haben den berechtigten Anspruch, auch in Zukunft über eine flächendeckende Versorgung ihrer Bevölkerung mit Ärzten und Psychotherapeuten verfügen zu können. Und die rund 55.000 Ärzte und Psychotherapeuten in den betroffenen Ländern dürfen erwarten, für ihre Leistungen am einzelnen Patienten nicht schlechter honoriert zu werden.

Vor diesem Hintergrund bedauern die Vorstände der LAVA-KVen, dass Bundesregierung und Bundestag die Chance nicht ergriffen haben, eine Angleichung der Finanzmittel im Versorgungsstrukturgesetz zwingend vorzugeben.&nbsp;

"Wir haben zwar jeden Politiker, mit dem wir gesprochen haben, von der Stichhaltigkeit unserer Argumente überzeugen können", resümiert Dr. Burkhard John, Vorsitzender der KV Sachsen-Anhalt, "entsprechend gehandelt hat die Politik bislang jedoch nicht. Das Problem lässt sich jedoch nicht aus der Welt schaffen, in dem man es ignoriert."

Das LAVA-Bündnis wird sich – gemeinsam mit den Regierungen der betroffenen Bundesländer – weiter dafür stark machen, die Standortnachteile bei der Sicherung der künftigen medizinischen Versorgung zu verringern. Ziel ist eine an der Krankheitslast der Bevölkerung und an der Arbeitsbelastung der Ärzte und Psychotherapeuten angepasste Finanzierung der medizinischen Versorgung in allen Bundesländern zu erreichen.&nbsp;

"Dabei", so Dr. John, "werden wir keinen Weg ungenutzt lassen. Der Bundestag muss sich noch mit der breit unterstützten Petition aus Westfalen beschäftigen; wir prüfen alle juristischen Wege gegen die unberechtigte Ungleichbehandlung unserer Patienten und Mitglieder und natürlich werden wir uns mit den Kostenträgern über die Konsequenzen aus der ungleichen Finanzierung unterhalten müssen."

<em>Gemeinsame Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft LAVA – "Länderübergreifender Angemessener Versorgungsanspruch", ein Zusammenschluss der Kassenärztlichen Vereinigungen Brandenburg, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Westfalen-Lippe<br /></em>]]></content:encoded>
            
            
            <pubDate>Wed, 18 Jan 2012 13:02:00 +0100</pubDate>
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            <title>Stellungnahme der KV RLP zu den Reaktionen auf die Pressemitteilung vom 20.12.2011 &quot;AOK Rheinland-Pfalz behindert positive Entwicklung der Impfquote im Land&quot;</title>
            <link>http://www.kv-rlp.de/presse/presse/presseinformationen/pressemitteilung-details/article/stellungnahme-der-kv-rlp-zu-den-reaktionen-auf-die-pressemitteilung-vom-20122011-aok-rheinland-pf.html</link>
            <description>Klarstellung</description>
            <content:encoded><![CDATA[Aufgrund der laufenden Diskussion um Impfregresse und der Reaktionen auf die Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) sieht diese die Notwendigkeit, verschiedene Aussagen – insbesondere seitens der AOK Rheinland-Pfalz (AOK RLP) – klar zu stellen:

Häufig wird in der Diskussion ein möglicher Regress bei den Grippeschutzimpfungen in den Fokus gerückt. Zwar stellt die Grippeschutzimpfung den größten Anteil am Impfgeschehen dar, die Prüfanträge der AOK RLP betreffen aber auch Impfstoffe anderer von den Richtlinien vorgesehener Impfungen. Hier können zum Beispiel bei hochpreisigen Mehrfachimpfungen, wie sie häufig von Kinderärzten verwendet werden, wesentlich höhere Regresse drohen.

Die von der AOK RLP eingeforderten Daten über die abgerechneten Impfungen liegen jeder Kasse – jeweils bezogen auf ihre eigenen Mitglieder – bereits vor. Es ist nicht Aufgabe der KV RLP, der AOK RLP auch noch die Daten der übrigen Kassen zu liefern. Dies sollten die Kassen untereinander regeln, zumal die AOK von den anderen Kassen mit der Prüfung des Sprechstundenbedarfs und somit auch des Impfstoffverbrauchs beauftragt wurde.

Gegen die pauschale Behauptung, einzelne Ärzte würden den von den Kassen bezahlten Impfstoff für Privatpatienten verwenden, verwahrt sich die KV RLP entschieden. Eine solche Verfahrensweise wird von der KV RLP keineswegs toleriert und sofern solche Fälle auftreten, werden Prüfanträge auch von der KV RLP unterstützt. Eine mißbräuchliche Vorgehensweise allen Ärztinnen und Ärzten zu unterstellen, zerstört jedoch jede Vertrauensbasis.

Die aktuellen Prüfanträge der AOK RLP zielen darauf ab, dass Regresse schon ausgesprochen werden, wenn nicht alle Impfstoffe unter Berücksichtigung einer Toleranzquote, die in einem Prüfzeitraum bestellt wurden, auch in diesem verimpft wurden. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass sämtliche in einem Quartal bestellten Impfstoffe noch in der Folgezeit verwendet werden. Aber nur 20 Prozent der Influenzaimpfstoffe und 10 Prozent der sonstigen Impfstoffe dürfen als Toleranz regressfrei übertragen werden, obwohl durch die Übertragung sämtlicher Impfstoffe den Kassen kein finanzieller Schaden entstehen würde.

Die KV RLP ist nicht bereit, dieses absurde Vorgehen auch noch mit Datenlieferungen zu unterstützen. Die Argumentation der AOK RLP, sie möchte nicht ihr Kapital unverzinst in den Kühlschränken der Ärzte herumliegen haben, ist zynisch. Hier wird vergessen, dass Ärztinnen und Ärzte zusätzliche Kühlschränke in ihren Praxen vorhalten, damit sie größere und für die Kassen preisgünstigere Gebinde an Impfstoffen beziehen und für ihre Patienten aufbewahren können.&nbsp;

Da Ärztinnen und Ärzte derzeit Impfstoffe für alle GKV-Versichterten als Sprechstundenbedarf (SSB) verordnen müssen, hat die KV RLP angesichts der fortdauernden Haltung der AOK RLP die SSB-Vereinbarung bereits im April 2011 zum 31.12.2011 gekündigt. Allerdings gilt die SSB-Vereinbarung bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung noch weiter.]]></content:encoded>
            
            
            <pubDate>Fri, 23 Dec 2011 11:55:00 +0100</pubDate>
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