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        <title>KV RLP Mitglieder-News</title>
        <link>http://www.kv-rlp.de/</link>
        <description>Aktuelle Meldungen der KV RLP für Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in Rheinland-Pfalz. Informationen rund um Beruf und Berufspolitik.</description>
        <language>de</language>
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            <title>KV RLP Mitglieder-News</title>
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            <description>Aktuelle Meldungen der KV RLP für Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in Rheinland-Pfalz. Informationen rund um Beruf und Berufspolitik.</description>
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        <lastBuildDate>Thu, 02 Sep 2010 13:37:00 +0200</lastBuildDate>
        
        
        <item>
            <title>&quot;KV-TV PRAXIS – Das Magazin&quot; vom 3. September: Experiment Kostenerstattung | Grippeschutzimpfung</title>
            <link>http://www.kv-rlp.de/thema/news-aktuelles/news-aktuelles-details/article/kv-tv-praxis-das-magazin-vom-3-september-experiment-kostenerstattung-grippeschutzimpfung.html</link>
            <description>&quot;KV-TV PRAXIS – Das Magazin&quot; – jeden zweiten Freitag ab 18 Uhr</description>
            <content:encoded><![CDATA[<p>Die Ärzte in Rheinland-Pfalz wollen die Kostenerstattung. So zeigte es die Umfrage, die die KV RLP Anfang des Jahres unter den Mitgliedern gemacht hat. Und jetzt scheint es tatsächlich zu klappen. Wenn man sich über das Prozedere einig wird, dann will die Techniker Krankenkasse zusammen mit der KV RLP dieses Experiment wagen. &quot;KV-TV PRAXIS – Das Magazin&quot; fragt nach, beim Chef der KV RLP. Die neue Ausgabe des Magazins ist ab dem 3. September um 18 Uhr unter <a href="http://www.kv-tv.net/film-o-thek.html?tx_fedamfrontend_pi1%5Bid%5D=788&amp;cHash=ffc4ed5df7" target="_blank" >www.kv-tv.net &gt; FILM-O-THEK</a> abrufbar. </p>
<p>&nbsp;<br /><br /><strong>Experiment Kostenerstattung <br /></strong>Die Hartnäckigkeit der KV RLP hat sich gelohnt. Die KV RLP führt gerade Gespräche mit der Techniker Krankenkasse über ein Pilotprojekt, um modellhaft die Kostenerstattung im Land zu starten. Das Experiment soll objektive und belastbare Fakten liefern. KV RLP-Chef Dr. Günter Gerhardt will mit dem Ergebnis die Vor- und Nachteile für Ärzte, Patienten, Kassen und für die Politik exakt benennen.</p>
<p>&nbsp;<br /><br /><strong>Grippeschutzimpfung</strong><br />Die nächste Grippewelle kommt und die Impfungen dazu stehen an. Wie es mit der Übernahme der Kosten aussieht, das berichtet KV RLP-Vorstandsmitglied Michael Siegert. Denn auch in diesem Jahr übernehmen nicht alle Krankenkassen die Kosten. </p>
<p>&nbsp;<br /><br /><strong>&quot;KV-TV PRAXIS – Das Magazin&quot; – jeden zweiten Freitag ab 18 Uhr unter </strong><a href="http://www.kv-tv.net/film-o-thek.html" target="_blank" ><strong>www.kv-tv.net &gt; FILM-O-THEK</strong></a><strong></strong><strong>. Die nächste Ausgabe gibt es am 17. September 2010.</strong></p>]]></content:encoded>
            
            
            <pubDate>Thu, 02 Sep 2010 13:37:00 +0200</pubDate>
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        </item>
        
        <item>
            <title>Arzneimittel-Richtlinie: Neuer Therapiehinweis zu Prasugrel</title>
            <link>http://www.kv-rlp.de/thema/news-aktuelles/news-aktuelles-details/article/arzneimittel-richtlinie-neuer-therapiehinweis-zu-prasugrel.html</link>
            <description>Aktuelle Informationen der KV RLP zur Verordnung</description>
            <content:encoded><![CDATA[<p>Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Juni tritt voraussichtlich ab der 39. / 40. Kalenderwoche 2010 in Kraft.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Zulassung</strong><br />Prasugrel ist zugelassen in Kombination mit Acetylsalicylsäure zur Prävention atherothrombotischer Ereignisse bei Patienten mit akutem Koronarsyndrom, bei denen eine primäre oder verzögerte perkutane Koronarintervention (PCI) erfolgt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Empfehlung zur wirtschaftlichen Verordnungsweise<br /></strong>Im Vergleich zu Clopidogrel und ASS verringert die duale Thrombozytenaggregationshemmung mit Prasugrel und ASS weder die Gesamtmortalität noch die kardiovaskuläre Mortalität. Der größte Vorteil von Prasugrel zeigt sich in der akuten Behandlungsphase. </p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dem Vorteil der signifikanten Reduktion nicht-tödlicher Herzinfarkte steht ein signifikant erhöhtes Risiko schwerwiegender, auch tödlich verlaufender Blutungen gegenüber. Der Zulassung zufolge ist die Behandlungsdauer auf zwölf Monate zu beschränken, weil darüber hinaus das Blutungsrisiko weiter zunimmt und ein vorteilhafter klinischer Effekt durch klinische Daten nicht gestützt wird. </p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Behandlungskosten liegen deutlich höher als bei Clopidogrel<br /></strong>Die Behandlungskosten einer dualen Thrombozytenaggregationshemmung liegen unter Prasugrel deutlich höher als bei Clopidogrel. Deshalb beurteilt der G-BA die Therapie mit Prasugrel für Patienten der Altersgruppe ab 75 Jahren oder mit einem Gewicht unter 60 Kilogramm als unwirtschaftlich.<br />&nbsp;</p>
<ul><li>Beschränkung auf Patienten mit hoher kardiovaskulärer Mortalität und niedrigem Blutungsrisiko [zum Beispiel Körpergewicht über 60 Kilogramm, Alter unter 75 Jahren, keine Anwendung von Glykoprotein-IIb / IIIa-Antagonisten (zum Beispiel Abciximab), keine Blutungsneigung, keine Medikation mit oralen Antikoagulantien, Clopidogrel, NSAR oder Fibrinolytika, kein Trauma, keine Operation, keine gastrointestinale Blutung oder Ulceration in der kürzlich zurückliegenden Vorgeschichte]. </li><li>die Resorption von Prasugrel kann durch pH-Wertanhebung (H2-Blocker, Protonenpumpenhemmer), CYP3a-Inhibitoren (zum Beispiel Azol-Antimykotika und fetthaltige, kalorienreiche Mahlzeiten) behindert werden.</li><li>Ausschluss für Prasugrel-Therapie: Patienten mit aktiven pathologischen Blutungen oder schwerer Leberfunktionsstörung.</li><li>Kontraindikation: Patienten mit ischämischem Schlaganfall oder transitorischen ischämischen Attacke (TIA) in der Vorgeschichte.</li><li>Patienten ab 75 Jahren oder mit einem Gewicht unter 60 kg sollen wegen eines signifikant erhöhten Blutungsrisikos nicht mit Prasugrel behandelt werden.&nbsp; </li><li>Patienten, bei denen&nbsp; bei unklarer Koronaranatomie die Notwendigkeit einer dringlichen Bypassoperation bestehen könnte, sollten kein Prasugrel erhalten.</li></ul>]]></content:encoded>
            <category>InfoCenter/Verordnung</category>
			
            
            <pubDate>Wed, 25 Aug 2010 00:00:00 +0200</pubDate>
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        </item>
        
        <item>
            <title>Arzneimittel-Richtlinie: Antidiarrhoika</title>
            <link>http://www.kv-rlp.de/thema/news-aktuelles/news-aktuelles-details/article/arzneimittel-richtlinie-antidiarrhoika.html</link>
            <description>Aktuelle Informationen der KV RLP zur Verordnung</description>
            <content:encoded><![CDATA[<p>Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Verordnungsfähigkeit von Motilitätshemmern erweitert (Anlage III, Nr. 12 AMR – Antidiarrhoika). Das Bundesgesundheitsministerium hat dem G-BA-Beschluss zugestimmt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Motilitätshemmer waren bisher ausschließlich &quot;bei Kolektomie in der postoperativen Phase&quot; zu Lasten der GKV verordnungsfähig. Diese Formulierung hat zu vermehrten Nachfragen –&nbsp;unter anderem nach der Dauer der postoperativen Phase – geführt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Motilitätshemmmer sind</strong><strong> bei bestimmten Indikationen Kassenleistung<br /></strong>Durch den neuen G-BA-Beschluss sind Motilitätshemmmer bei folgenden Indikationen eine Kassenleistung:<br />&nbsp;</p>
<ul><li>nach kolorektalen Resektionen in der postoperativen Adaptationsphase</li><li>bei schweren und länger andauernden Diarrhöen, auch wenn diese therapie-induziert sind, sofern eine kausale oder spezifische Therapie nicht ausreichend ist.</li></ul>
<p>Eine längerfristige Anwendung (über vier Wochen) bedarf der besonderen Dokumentation und Verlaufsbeobachtung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begriffsdefinitionen</strong> <br />Die postoperativen Adaptionsphase umfasst nicht nur den kurzen Zeitraum nach der Resektion, sondern auch einen längeren, mitunter jahrelangen Prozess, in dem die Adaptation trainiert werden soll und erreicht werden kann. </p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Als schwer und länger andauernd gelten Diarrhöen </p>
<ul><li>die mit&nbsp; sieben und mehr Stuhlgängen pro Tag und / oder heftigen Krämpfen sowie Inkontinenz einhergehen und die Aktivitäten des täglichen Lebens beeinträchtigen oder</li><li>Diarrhöen, die bei Kolostomie-Patienten zu einer starken Zunahme von breiig-wässrigem Stuhlgang führen und die normalen Aktivitäten beeinträchtigen.</li></ul>
<p>Als &quot;therapie-induziert&quot; gelten schwere und länger andauernde Diarrhöen, die</p>
<ul><li>unter einer medizinischen Behandlung (zum Beispiel Strahlenkolitis) oder</li><li>als Nebenwirkung eine Arzneimittelanwendung (gemäß Fachinformation) auftreten.</li></ul>]]></content:encoded>
            <category>InfoCenter/Verordnung</category>
			
            
            <pubDate>Tue, 24 Aug 2010 00:00:00 +0200</pubDate>
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        </item>
        
        <item>
            <title>Arzneimittel-Richtlinie: Off-label-use von Octreotid</title>
            <link>http://www.kv-rlp.de/thema/news-aktuelles/news-aktuelles-details/article/arzneimittel-richtlinie-off-label-use-von-octreotid.html</link>
            <description>Aktuelle Informationen der KV RLP zur Verordnung</description>
            <content:encoded><![CDATA[<p>Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) schließt den&nbsp;Off-Label-Einsatz von Octreotid beim hepatozellulären Karzinom aus.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die zulassungsüberschreitende Anwendung (Off-Label-Use) von Octreotid beim hepatozellulären Karzinom ist nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig. Das Bundesministerium für Gesundheit hat dem G-BA-Beschluss vom 17. Juni 2010 zugestimmt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Klinisch relevante Wirksamkeit konnte nicht nachgewiesen werden<br /></strong>Die Expertengruppe Off-Label im Bereich Onkologie gelangte in ihrer Bewertung von Octreotid beim hepatozellulären Karzinom zu dem Ergebnis, dass keine klinisch relevante Wirksamkeit von Octreotid unabhängig von Ätiologie, Somatostatinrezeptorexpression oder Therapieregime nachzuweisen war. </p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ebenso konnte bezüglich einer Verbesserung von Lebensqualität bzw. Performancestatus keine Wirksamkeit von Octreotid belegt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die vollständige Bewertung ist auf der Seite des Gemeinsamen Bundesausschusses nachzulesen. Einen entsprechenden Link finden Sie rechts auf dieser Seite.</p>]]></content:encoded>
            <category>InfoCenter/Verordnung</category>
			
            
            <pubDate>Tue, 24 Aug 2010 00:00:00 +0200</pubDate>
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        </item>
        
        <item>
            <title>STIKO-Empfehlungen: Kassenleistung erst nach Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie</title>
            <link>http://www.kv-rlp.de/thema/news-aktuelles/news-aktuelles-details/article/neue-stiko-empfehlungen-kassenleistung-erst-nach-aufnahme-in-die-schutzimpfungs-richtlinie-des-g-ba.html</link>
            <description>Aktuelle Informationen der KV RLP zur Verordnung</description>
            <content:encoded><![CDATA[<p>Am 2. August 2010 wurde die neue STIKO-Empfehlung veröffentlicht. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird nun innerhalb von drei Monaten entscheiden, ob und gegebenenfalls welche der neuen Impfempfehlungen in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen werden und damit zu Lasten der&nbsp; GKV verordnungsfähig sind. </p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Änderungen beziehungsweise Ergänzungen der STIKO betreffen die Impfempfehlung gegen <br />&nbsp;</p>
<ul><li>Saisonale Influenza: Erweiterung auf Schwangere und Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung durch chronische neurologische Krankheiten (zum Beispiel Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben) </li><li>Masern: Die Impfempfehlung gilt nun auch für junge Erwachsene</li><li>Röteln: Frauen im gebärfähigen Alter sind nun zweimal zu impfen</li><li>Meningokokken: Hinweis auf die Verfügbarkeit eines 4-valenten Impfstoffes </li><li>Tollwut: Anpassung auf die aktuelle epidemiologische Situation </li><li>Cholera: Präzisierung und Anpassung an (inter-)nationale Empfehlungen</li></ul>
<p><strong>Saisonaler Influenza-Impfstoff enthält auch das pandemische Influenza-Virus<br /></strong>Die Impfempfehlung gegen die pandemische Influenza A (H1N1) 2009 wurde bis auf weiteres zurückgenommen. Der übliche saisonale Influenza-Impfstoff, der sich jedes Jahr aus den drei aktuell häufigsten auftretenden Influenza-Virustypen zusammensetzt, enthält für die Saison 2010 / 2011 auch das pandemische Influenza-Virus (&quot;A/H1N1/California/2009&quot;).</p>
<p>&nbsp;<br />&nbsp;<br />Die KV RLP wird Sie über kommende Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie rechtzeitig informieren.</p>]]></content:encoded>
            <category>InfoCenter/Verordnung</category>
			
            
            <pubDate>Tue, 24 Aug 2010 00:00:00 +0200</pubDate>
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        </item>
        
        <item>
            <title>Rosiglitazon: Zulassungsbehörden bewerten neue Studienergebnisse</title>
            <link>http://www.kv-rlp.de/thema/news-aktuelles/news-aktuelles-details/article/rosiglitazon-zulassungsbehoerden-bewerten-neue-studienergebnisse.html</link>
            <description>Aktuelle Informationen der KV RLP zur Verordnung</description>
            <content:encoded><![CDATA[<p>Die Zulassungsbehörden befassen sich derzeit mit der Bewertung neuer Studienergebnisse zu Rosiglitazon und den kardiovaskulären Risiken im Zusammenhang mit der Anwendung dieses Wirkstoffs. </p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Studienergebnisse stellen einen neuen wissenschaftlichen Kenntnisstand dar, der bei den bisherigen Bewertungen der Nutzen-Schaden-Relation von Rosiglitazon noch nicht berücksichtigt werden konnte. Mit einem Ergebnis ist im September 2010 zu rechnen. </p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Anwendungsbeschränkungen müssen strikt beachtet werden</strong><br />Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat am 23. Juli 2010 erneut darauf hingewiesen, dass die seit langem bestehenden Anwendungsbeschränkungen für Rosiglitazon-haltige Arzneimittel von den verschreibenden Ärzten strikt beachtet werden müssen. </p>]]></content:encoded>
            <category>InfoCenter/Verordnung</category>
			
            
            <pubDate>Tue, 24 Aug 2010 00:00:00 +0200</pubDate>
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        </item>
        
        <item>
            <title>&quot;KV-TV PRAXIS – Das Magazin&quot; vom 20. August: Arzt an Bord | HZV</title>
            <link>http://www.kv-rlp.de/thema/news-aktuelles/news-aktuelles-details/article/kv-tv-praxis-das-magazin-vom-20-august-arzt-an-bord-hzv.html</link>
            <description>&quot;KV-TV PRAXIS – Das Magazin&quot; – jeden zweiten Freitag ab 18 Uhr</description>
            <content:encoded><![CDATA[<p>Passagier in Not: Wie verhält man sich als Arzt, wenn während des Flugs medizinische Versorgung nötig wird? &quot;KV-TV PRAXIS – Das Magazin&quot; informiert. Außerdem: Die Politik will sparen und die Hausarztverträge stehen vor dem Aus. Erwin Rüddel, Mitglied des Bundestags aus Rheinland-Pfalz, dazu im Interview. Die neue Ausgabe des Magazins ist ab dem 20. August um 18 Uhr unter <a href="http://www.kv-tv.net/film-o-thek.html?tx_fedamfrontend_pi1%5Bid%5D=776&amp;cHash=738ccffbcf" target="_blank" >www.kv-tv.net &gt; FILM-O-THEK</a> abrufbar.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Arzt an Bord<br /></strong>Einsatz in der Luft. Für einen Arzt kann dieser nicht nur im Urlaub ganz schnell zur Realität werden – wenn es während des Flugs nämlich heißt: &quot;Ist ein Arzt an Bord?&quot; Viele Ärzte sind unsicher, wie sie sich im Notfall richtig verhalten sollen. Denn: Wer haftet eigentlich, wenn Komplikationen auftreten? &quot;KV-TV PRAXIS – Das Magazin&quot; war vor Ort am Frankfurter Flughafen und hat – an Bord eines Linienflugzeugs der Lufthansa – die wichtigsten Fragen geklärt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>HZV<br /></strong>Die Hausärzte sind empört. Geht es nach den Plänen von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler, so fallen bald die Hausarztverträge in all jenen Regionen weg, in denen es noch keine entsprechenden Vereinbarungen gibt. Neue Verträge will die Politik nur noch in Höhe der Fallwerte zulassen. Rund 500 Millionen Euro sind es, die so eingespart werden sollen. &quot;KV-TV PRAXIS – Das Magazin&quot; fragt nach bei Erwin Rüddel, Mitglied des Bundestags aus Rheinland-Pfalz.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>&quot;KV-TV PRAXIS – Das Magazin&quot; – jeden zweiten Freitag ab 18 Uhr unter </strong><a href="http://www.kv-tv.net/film-o-thek.html" target="_blank" ><strong>www.kv-tv.net &gt; FILM-O-THEK</strong></a><strong>. Die nächste Ausgabe gibt es am 3. September 2010.</strong></p>]]></content:encoded>
            
            
            <pubDate>Fri, 20 Aug 2010 12:06:00 +0200</pubDate>
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        </item>
        
        <item>
            <title>Köhler: Versicherte nutzen Patientenquittungen und Kostenerstattung zurzeit fast gar nicht</title>
            <link>http://www.kv-rlp.de/thema/news-aktuelles/news-aktuelles-details/article/koehler-versicherte-nutzen-patientenquittungen-und-kostenerstattung-zurzeit-fast-gar-nicht.html</link>
            <description>Umfrage – Versichertenbefragung der KBV zeigt hohe allgemeine Zufriedenheit mit Ärzten....</description>
            <content:encoded><![CDATA[<p>&quot;Politiker diskutieren derzeit wieder verstärkt über Patientenquittungen und Kostenerstattungsmodelle für ärztliche Behandlungen. Beides ist heute bereits möglich, doch bei den Versicherten kaum bekannt. Das hat die jüngste Versichertenbefragung der KBV ergeben.&quot;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dies hat&nbsp; der Vorstandsvorsitzende der KBV Dr. Andreas Köhler am 17. August mitgeteilt. Die Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen hat vom 31. Mai bis 18. Juni insgesamt 6.065 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger im Auftrag der KBV telefonisch befragt. Die Ergebnisse der Untersuchung sind repräsentativ für die deutschsprachige Wohnbevölkerung. </p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Patientenquittung</strong><br />Demnach haben 20 Prozent der gesetzlich Versicherten von der Möglichkeit gehört, sich in der Arztpraxis eine sogenannte Patientenquittung ausstellen zu lassen, auf der die ärztlichen Leistungen dokumentiert sind. 80 Prozent wussten von solchen Quittungen bisher nichts. </p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Von dem Fünftel, dem die Patientenquittung bekannt war, haben sich nur acht Prozent in den vergangenen zwölf Monaten beim Arzt eine solche ausstellen lassen. Dies entspricht knapp zwei Prozent aller gesetzlich Versicherten. </p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ähnlich sieht es bei der Kostenerstattung aus. Gesetzlich Versicherte, die sich für einen entsprechenden Tarif entscheiden, müssen die Behandlung zunächst selbst bezahlen und bekommen später einen Teil der Kosten von ihrer Krankenkasse erstattet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>26 Prozent aller gesetzlich Versicherten ist dieser Wahltarif bekannt, aber nur zwei Prozent haben ihn auch gewählt. Die große Mehrheit von 72 Prozent hingegen hat noch nichts von dieser Möglichkeit gehört.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Hausarztzentrierte Versorgung</strong><br />Die Telefoninterviewer fragten auch nach der hausarztzentrierten Versorgung. Diese war 59 Prozent der Befragten ein Begriff. 19 Prozent haben sich selbst in einen entsprechenden Vertrag einschreiben lassen. Die meisten Teilnehmer gibt es bei den Ab-60-Jährigen. </p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&quot;Diese Rückmeldungen beweisen eindeutig, dass die hausarztzentrierte Versorgung aus Sicht der Versicherten noch nicht die große Bedeutung im Sinne der Verbesserung der Versorgung hat, wie bestimmte Akteure immer wieder behaupten&quot;, erklärte KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller. </p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Versorgungssituation</strong><br />Das zeigten auch die Antworten der Teilnehmer auf die Frage nach der Einschätzung, ob sich an der Versorgung etwas verändert habe. &quot;Demnach hat sich an der Versorgung nach der Einschreibung nicht sehr viel verändert: Fast drei Viertel (73 Prozent) geben an, die Versorgung habe sich nicht verändert, 17 Prozent sehen eine Verbesserung, sechs Prozent eine Verschlechterung und vier Prozent können dazu keine Angaben machen&quot;, erläuterte der KBV-Vorstand. </p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Vertrauen in Ärzte</strong><br />&quot;Erfreulich ist, dass Ärzte in Deutschland insgesamt ein hohes Vertrauen genießen und von ihren Patienten als kompetent eingeschätzt werden. 92 Prozent aller Versicherten, die im vergangenen Jahr einen Arzt konsultiert haben, sprechen diesem eine hohe oder sehr hohe Vertrauenswürdigkeit zu. Der gleiche Wert ergab sich, wenn die Befragten um ihre Einschätzung der fachlichen Kompetenz gebeten wurden&quot;, erklärte KBV-Chef Köhler weiter.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Interviewer fragten zuerst danach, ob und wenn ja, welche Ärzte (Haus- oder Facharzt) die Patienten aufgesucht hatten. Ziel war es, nicht ein abstraktes Image der Berufsgruppe, sondern die konkreten subjektiven Erfahrungen der Versicherten mit dem jeweils zuletzt konsultierten Arzt zu erfragen. </p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die aktuelle Studie baut methodisch auf früheren Versichertenbefragungen der KBV auf, so dass mögliche Veränderungen im Meinungs- und Erfahrungsbild ableitbar sind. Viele Antworten sind außerdem nach den Einzugsbereichen der jeweiligen KVen aufgeschlüsselt. Schwerpunkte der Befragung waren neben der hausarztzentrierten Versorgung die Warte- und Wegezeiten, Neuerungen im Gesundheitssystem, ausgewählte Aspekte der Gesundheitspolitik sowie Patientenbeschwerden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Weitere Informationen</strong><br />Einen detaillierten Ergebnisbericht sowie einen Grafikbericht mit den Ergebnissen der KBV-Versichertenbefragung 2010 auf der Ebene der 17 KVen können Interessierte auf der Webiste der KBV herunterladen. Der Link findet sich rechts oben auf dieser Seite. </p>]]></content:encoded>
            
            
            <pubDate>Tue, 17 Aug 2010 16:05:00 +0200</pubDate>
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        </item>
        
        <item>
            <title>AMHV: Behandlungsoption für schwerstkranke Patientengruppen</title>
            <link>http://www.kv-rlp.de/thema/news-aktuelles/news-aktuelles-details/article/amhv-behandlungsoption-fuer-schwerstkranke-patientengruppen.html</link>
            <description>Aktuelle Informationen der KV RLP zur Verordnung</description>
            <content:encoded><![CDATA[<p>Am 7. Juli 2010 hat die Bundesregierung dem Erlass über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Zulassung in Härtefällen (AMHV) zugestimmt. Die Verordnung ist seit dem 22. Juli 2010 in Kraft und gilt für zulassungspflichtige Fertigarzneimittel, die zur Anwendung im oder am Menschen bestimmt und noch nicht in der EU oder einem anderen Vertragsstaat zugelassen sind. </p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nicht davon betroffen ist der Einsatz nicht zugelassener Arzneimittel in individuellen Behandlungsfällen unter der unmittelbaren Verantwortung eines Arztes (Heilversuch).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Arzneimittel ohne Zulassung für bestimmte Patientengruppen in Härtefällen</strong><br />Diese Verordnung regelt das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Zulassung in Härtefällen für bestimmte Patientengruppen. Sie ist nicht anwendbar für den individuellen Einsatz eines nicht genehmigten oder nicht zugelassenen Arzneimittels bei nur einem Patienten.&nbsp; </p>
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<p>Mit den Härtefallprogrammen sollen Schwerstkranke Zugang zu noch in der Entwicklung befindlichen Arzneimitteln bekommen können. Die rasche Bereitstellung nicht zugelassener Arzneimittel ist zum Beispiel dann vorteilhaft, wenn keine therapeutische Alternative zur Behandlung einer lebensbedrohlichen oder zu einer schweren Behinderung führenden Erkrankung zur Verfügung steht.</p>
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<p><strong>Härtefallprogramme vorab anzeigen</strong><br />Härtefallprogramme müssen bei der zuständigen Bundesoberbehörde (zum Beispiel dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM) vor Beginn angezeigt werden. Nach Eingang einer Bestätigung durch die Behörde (innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der ordnungsgemäßen Anzeige) kann mit der Durchführung des Härtefallprogramms begonnen werden.</p>
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<p>Für den Fall eines negativen Nutzen/Risiko-Verhältnisses behält sich die zuständige Bundesoberbehörde ein Widerspruchsrecht vor. Die AMHV sieht vor, dass der Antragsteller des Härtefallprogramms (in der Regel Antragsteller der Zulassung) die Gesamtverantwortung für das Programm übernimmt und sich verpflichtet, das Arzneimittel kostenlos zur Verfügung zu stellen. </p>
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<p>Härtefallprogramme müssen jedoch Ultima Ratio bleiben und dürfen nicht zur regelhaften Anwendung von Arzneimitteln vor Abschluss eines Zulassungsverfahrens führen. </p>
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<p><strong>BfArM bietet Auflistung der bestätigten Arzneimittel-Härtefallprogramme an<br /></strong>Eine Auflistung der bestätigten Arzneimittel-Härtefallprogramme einschließlich Kontaktdaten der verantwortlichen Firmen können interessierte Ärzte regelmäßig im Internetangebot des BfArM nachlesen. Einen entsprechenden Link finden Sie rechts auf dieser Seite.</p>
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<p>Das erste Programm dieser Art betrifft das Arzneimittel Jevtana® (Wirkstoff: Cabazitaxel) zur intravenösen Anwendung. Es ist vorgesehen für Patienten mit einem metastasierten Prostata-Carcinom, die nicht auf eine hormonablative Therapie ansprechen und bereits mit einer Docetaxel-haltigen Chemotherapie vorbehandelt wurden.</p>]]></content:encoded>
            <category>InfoCenter/Verordnung</category>
			
            
            <pubDate>Mon, 16 Aug 2010 10:05:00 +0200</pubDate>
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        <item>
            <title>Veranstaltungsreihe: Moderne Investitionsförderung für Arztpraxen</title>
            <link>http://www.kv-rlp.de/thema/news-aktuelles/news-aktuelles-details/article/veranstaltungsreihe-moderne-investitionsfoerderung-fuer-arztpraxen.html</link>
            <description>Kooperation der KV RLP, der Landesbank und der
Sparkassen-Finanzgruppe </description>
            <content:encoded><![CDATA[<p>Kein niedergelassener Arzt oder Psychotherapeut kommt heute ohne betriebswirtschaftliche Kenntnisse aus. Die Entwicklungen im Gesundheitswesen, die medizintechnisch bedingten Aufwendungen und auch die Ansprüche der Patienten wachsen stetig.</p>
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<p>Die Sicherung der Versorgungsqualität der Patienten ist oftmals nicht nur eine fachliche Frage, sondern auch eine der Wirtschaftlichkeit. Dem gegenüber steht ein milliardenschwerer Investitionsstau in den Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. </p>
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<p><strong>Betriebswirtschaftliches Wissen und Finanzierungsmöglichkeiten</strong><br />In Kooperation mit der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), Niederlassung Mainz, und den ortsansässigen Sparkassen in Rheinland-Pfalz hat die KV RLP eine Informationskampagne unter dem Titel &quot;Moderne Investitionsförderung für Arztpraxen&quot; gestartet. Ziel der Kampagne ist es, niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten betriebswirtschaftliches Wissen zu vermitteln und ihnen Finanzierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. </p>
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<p>&quot;Die Veranstaltung ist ein Service für unsere Mitglieder. Sie soll mehr Transparenz über Fördermöglichkeiten schaffen sowie eine Hilfestellung für Investitionsentscheidungen leisten&quot;, erklärt der Vorsitzende der KV RLP San.-Rat Dr. Günter Gerhardt. &quot;Für den Erfolg einer Niederlassung sind zwei Dinge wichtig: eine gute Patientenversorgung und eine ebenso gute wirtschaftliche Planung der eigenen Praxis.&quot;</p>
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<p><strong>&quot;Diagnose: akuter Finanzbedarf&quot;</strong><br />&quot;Diagnose: akuter Finanzbedarf&quot; ist das Ergebnis des jüngsten GfK-Ärzteklima-Index der Nürnberger Gesellschaft für Konsumforschung. Die therapeutische Begleitung sieht die S-Finanzgruppe Rheinland-Pfalz mit ihrer Landesbank in Mainz als spannende Herausforderung.</p>
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<p>&quot;Gerne sind wir bereit, im Rahmen des 'Finanzkonzepts Freiberufler' den Ärzten und Psychotherapeuten mit der gesamten Angebotspalette der Gruppe als verlässlicher Partner zur Seite zu stehen&quot;, bestätigt Bernd Herrmann, Direktor bei der LBBW in Mainz. &quot;Gerade durch die Präsenz in der Fläche sind die Sparkassen der geborene Partner für die Ärzteschaft im Land.&quot;</p>
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<p><strong>Termine</strong><br />Folgende Termine sind in den Regionalzentren der KV RLP geplant. Die Veranstaltung startet jeweils um 15 Uhr. Der Eintritt ist frei. </p>
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<p><em>11. August</em><br />Neustadt an der Weinstraße</p>
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<p><em>22. September</em><br />Koblenz</p>
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<p><em>13. Oktober</em><br />Mainz</p>
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<p><em>20. Oktober</em><br />Trier</p>
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<p><strong>Weitere Informationen</strong><br />Weitere Informationen u. a. zur Anmeldung gibt es  im KV RLP-Terminkalender. Einen Direktlink finden Sie rechts oben auf dieser Seite.</p>]]></content:encoded>
            
            
            <pubDate>Mon, 16 Aug 2010 08:52:00 +0200</pubDate>
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