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KV-Normen

KV RLP

Abrechnung

Anerkennung von Praxisnetzen

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Assistenz

Disziplinarverfahren

Famulatur

Förderung der Fort- und Weiterbildung

Allgemeinmedizinische und fachärztliche Weiterbildung gemäß § 75a SGB V

Bis 5.400 Euro pro Monat

Hinweis

Durch die Bundesvereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V sind die finanziellen Mittel für die Förderung weiterer Fachgebiete auf 98,60 Stellen für Rheinland-Pfalz begrenzt (keine Begrenzung für die Allgemeinmedizin).

Fachärztliche und Fachpsychotherapeutische Weiterbildung

Ärztliche und psychotherapeutische Fort- und Weiterbildung

Hauptsatzung

Qualitätszirkel

Sicherstellungsfonds

Strukturfonds

Hintergrund

Zur Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung hat die KV RLP nach Maßgabe des § 105 Absatz 1a Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) zur Finanzierung von Fördermaßnahmen einen Strukturfonds zu bilden. Die gesetzgebende Instanz bezweckt hiermit eine langfristige Verbesserung der Versorgungssituation vor allem in ländlichen und strukturschwachen Regionen.

Aufteilung der Fördermittel

Zulassung/Praxisübernahme, Anstellung, Errichtung von Nebenbetriebsstätten

  • Eine Niederlassung/Praxisübernahme wird mit 39.000 Euro (voller Versorgungsauftrag) oder 19.500 Euro (hälftiger Versorgungsauftrag) gefördert.

  • Für die Errichtung einer Nebenbetriebsstätte können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte eine Förderung in Höhe von 19.500 Euro erhalten.

  • Die Förderung von Anstellungen erfolgt, je nach Tätigkeitsumfang der angestellten Ärztin bzw. des angestellten Arztes, mit bis zu 650 Euro monatlich für längstens fünf Jahre.

  • Die Fördergebiete werden jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres durch den Vorstand der KV RLP festgelegt.

Fachgebiete

Zusatzweiterbildung suchtmedizinische Grundversorgung

Der Erwerb der Zusatzweiterbildung wird einmalig mit 1.500 Euro gefördert. Antragsberechtigt sind Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie angestellte Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich in Rheinland-Pfalz.

Kurs psychosomatische Grundversorgung

Die KV RLP fördert die Teilnahme an der 80-Stunden-Kurs-Weiterbildung "Psychosomatische Grundversorgung" gemäß der jeweils gültigen Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz, sofern diese obligatorisch für den Erwerb eines Facharzttitels zu absolvieren ist, mit einmalig 1.500 Euro.

Akademische Lehrpraxen in Rheinland-Pfalz

Akademische Lehrpraxen können für die Betreuung eines Studierenden eine Förderung in Höhe von 1.000 Euro je PJ-Tertial erhalten, sofern keine anderweitige Förderung des PJ erfolgt.

Wahl der Vertreterversammlung

KBV

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28. März 2024